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| Anzeige hallo, wenn man eine firma gründen würde und ein logo nach dem stil der typischen britischen "underground-symbole" (roter kreis mit mittigen balken, aber in dem der einanderer firmenname steht) benutzen will... hier meine frage: würde man dann die copyrightrechte der britischen verkehrsvertriebe verletzen wenn man die gleiche form und farbe benutzt? (bspw. wenn man das schild aus einen foto herausnehmen würde und einen anderen namen einarbeitet) falls ja: würde es ausreichen eine farbänderung vorzunehmen? vielen dank im voraus für für die antworten. mit schönen grüßen lars |
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Zitat:
Das Problem wäre aus meiner Sicht neben dem Verstoß gegen Urheberrecht auch ein Verstoß gegen Namens- und Markenrecht. Das Ganze allerdings unter Voraussetzung des deutschen Rechts. Inter********es Recht ist etwas schwieriger - dafür aber teurer, wenn es zieht |
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| hallo, danke für die schnelle antwort. es würde also nicht ausreichen den namen in den zeichen zu ändern und die farben des symboles? wenn man bspw noch die form in kreisumfang und balkengröße ändert, wäre damit ein neues zeichen/logo geschaffen und die copyrigths eingehalten? gruß lars |
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| Du kannst jetzt hier gern noch aufzählen die Strichdicke, den Hintergrund, ... das alles ändert nichts daran: Sobald eine Verwechslungsgefahr vorhanden ist oder gegen Rechte des Originals verstoßen werden (und das müsste man immer am konkreten Beispiel sehen) kann man Probleme bekommen. |
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| Wie aaky schon sagte, eine Bearbeitung bringt in der Regel nichts. Hier ist immer die Gefahr der Verwechslung gegeben. Sogar wenn man selbst ein eigenes erstellt, aber sich an ein bestehendes anlehnt und es am Ende irgendwie ähnlich sieht, könnte der Markeninhaber in seinen Rechten verletzt sein. Und wie auch schon gesagt, die Copyrights solltest du vergessen, das Markenrecht ist hier entscheidender und da kommt es eben auf Verwechslungsgefahr oder Verwässerungsgefahr an. Die sind sehr schwammig und man kann eben viel interpretieren. Wenn ein Logo auch nur ähnlich sieht und an ein geschütztes Recht erinnern könnte, kann hier eben eine Rechtsverletzung vorliegen. Urheberrechte sind hier eher zweitrangig. Ich würde deshalb ein eigenes Logo entwerfen, ohne dabei an ein bestimmtes Logo zu denken. Erstens ist dies kreativer und auch sicherer, wenn auch nicht zu 100%, es gibt ja auch den Zufall. Wenn man gewerblich handeln möchte, empfiehlt sich deshalb immer eine Markenrecherche, dann ist man auf jeden Fall abgesichert. Die kann man zum einen selbst machen, zum anderen auch in Auftrag geben. Bei Bildern ist das natürlich schwerer als bei Namen, von daher empfiehlt sich professionelle Hilfe.
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