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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 21.02.2008, 23:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Beiträge: 3
Standard Privatauktion Gewährleistung Transportschäden


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Guten Abend allerseits.

Ich würde gern zwei Fragen stellen

Angenommen ein Verkäufer verkauft bei Ebay ein technisches Gerät als voll funktionsfähig und schreibt zusätzlich in der Artikelbeschreibung das es ein Privatverkauf unter Ausschluss von Gewährleistung ist.
Als es beim Käufer ankommt stellt der aber fest dass das Gerät nicht einwandfrei funktioniert (natürlich mit Zeugen) und teilt dies dem Käufer mit. Der wiederrum gibt an, das Gerät sei zum Zeitpunkt des Versandes technisch o.k. gewesen und er hätte auch Zeugen dafür.

Jetzt ist meine Frage in welcher Pflicht der Verkäufer gegenüber dem Käufer ist, z.B. in Bezug auf Sachmängel bzw. Transportschäden, die ja hin und wieder vorkommen sollen bzw. ob er überhaupt irgendeine Pflicht gegenüber dem Käufer hat.

Oder um es allgemeiner zu formulieren, was schließt ein Verkäufer denn nun aus wenn er die Gewährleistung auf die Ware nicht gibt.

Meine zweite Frage ist, wenn man bei Ebay einen Kaufvertrag abschließt, gibt es da wie bei anderen Verträgen auch eine Art Frist in der der Vertrag Rückgängig gemacht werden kann?

Also wenn jemand von euch dazu was sagen könnte, ich würde mich freuen...

Ciao,

Martin
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  #2 (permalink)  
Alt 22.02.2008, 09:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Privatauktion Gewährleistung Transportschäden

Zitat:
Meine zweite Frage ist, wenn man bei Ebay einen Kaufvertrag abschließt, gibt es da wie bei anderen Verträgen auch eine Art Frist in der der Vertrag Rückgängig gemacht werden kann?
Meinst du damit das Widerrufsrecht? Dann nein. Denn eine Voraussetzung des Widerrufsrechts ist, dass ein Unternehmer der Verkäufer ist.
Ansonsten gelten die normalen Rücktritts- und Anfechtungsgründe des BGB.
Zitat:
Oder um es allgemeiner zu formulieren, was schließt ein Verkäufer denn nun aus wenn er die Gewährleistung auf die Ware nicht gibt.
http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html
Der private Verkäufer kann also durchaus alles ausschließen. Die Frage ist nur, ob der Defekt durch einen Ausschluss auch tatsächlich betroffen ist. Sehr oft wird zwar Garantie und Rücknahme ausgeschlossen, aber nicht Sachmängel und Mängelgewährleistung.
Kommt also auf den Einzelfall an. In fragwürdigen Fällen würde ich einfach empfehlen, das von einem Anwalt prüfen zu lassen - wenn sich der Aufwand lohnt
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  #3 (permalink)  
Alt 22.02.2008, 11:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Privatauktion Gewährleistung Transportschäden

Hallo, erstmal danke für die Antwort.

Ich hab mir den Link zur Garantie mal durchgelesen. Das heißt dann also, wenn der Verkäufer schreibt "Der Verkauf erfolgt von Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" das er die Mängelgewährleistung aussschließt?

Aber sollte man dann nicht lieber explizit das Wort "Mängelgewährleistung" verwenden, da der Begriff "Gewährleistung" (zumindest in dem verlinkten Artikel) nicht wirklich definiert ist?

Was mich noch mehr interessieren würde ist wie die Sache aussieht wenn auf dem Transportweg etwas passiert. In dem beschriebenen Fall behauptet ja der Verkäufer das er die Ware technisch o.k. versendet hat (unter Zeugen). Wer trägt dann die Verantwortung für evtl. entstehende Kosten?

Beste Grüße und nochmals danke für die Hilfe

Martin
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  #4 (permalink)  
Alt 22.02.2008, 11:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Privatauktion Gewährleistung Transportschäden

Zitat:
Ich hab mir den Link zur Garantie mal durchgelesen. Das heißt dann also, wenn der Verkäufer schreibt "Der Verkauf erfolgt von Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" das er die Mängelgewährleistung aussschließt?
Ich persönlich sehe es so, wenn die Gewährleistung für Sachmängel nicht ausgeschlossen wird, ist es durchaus so, dass der Verkäufer dafür geradestehen muss. Aber das wäre wohl eine Sache der Auslegung, die dann Anwälte und Gerichte beschäftigen, wenn das Problem der Formulierung so steht
Zitat:
Was mich noch mehr interessieren würde ist wie die Sache aussieht wenn auf dem Transportweg etwas passiert. In dem beschriebenen Fall behauptet ja der Verkäufer das er die Ware technisch o.k. versendet hat (unter Zeugen). Wer trägt dann die Verantwortung für evtl. entstehende Kosten?
Da gibt es verschiedene Meinungen Meine ist zum Beispiel hier zu finden:
http://www.e-recht24.de/forum/4035-e...versand-2.html (eBay: Ware beim Versand verloren)
(ist zwar etwas anders geartet - aber es geht im wesentlichen darum: Wer muss sich mit dem Versandunternehmen auseinandersetzen)
Das ganze natürlich nur, wenn es sich um offensichtliche Transportschäden handelt (z.B. Beschädigte Verpackung).
Bei verdeckten Transportschäden (also eine Schraube hat sich innen gelöst und alle umherliegenden Bauelemente zerstört) wird meines Wissens von einem Sachmangel ausgegangen (z.B. lockere Schraube). Dann müsste der Verkäufer nachweisen, dass die nicht locker war - was er selbst bei einem zum Zeitpuinkt des Versandes funktionierenden Teil kaum kann.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.02.2008, 12:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Privatauktion Gewährleistung Transportschäden

OK.

Also nehmen wir an die Verpackung wäre i.O. gewesen, dann fällt der Anspruch gegenüber dem Transportunternehmen aus. Dann wäre der der Verkäufer wegen verdecktem Sachmangel (den er nicht widerlegen kann) dran, den er aber durch "Auschluss der Gewährleistung" auschließen will. Dann sind wir also wieder bei der Defnition was ist "Gewährleistung"....hm da schleißt sich wohl der Kreis


Gilt eigentlich die in dem Thread beschriebene Beziehung Verkäufer-Transporteur-Käufer auch bei Privatverkäufern, denn da war ja nur von gewerblichen Verkäufern die Rede.

THX

Martin
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