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| Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen. |
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| Anzeige Mich würde mal interessieren wie und ob das Urheberrecht in folgendem Fall greifen würde. Man kauft sich ganz legal ein Spiel im Laden. Da sich bei diesem Spiel ein recht große Moddingszene gebildet hat, möchte man auch mal diverse Mods austesten. Da man sich aber die Englische Version (warum auch immer) gekauft hat, und einige Mods auf Deutsch sind, würde das im Endeffekt ein Sprachmischmasch geben. Wäre es in diesem Fall legal, wenn man sich die Deutsche Version via Tauschbörse besorgt? Das Spiel wäre nicht indiziert, man besitzt das Original noch komplett (d.h. inklusive aller Datenträger, Anleitungen, Verpackungen usw.). Es würde wirklich nur um die Sprachversion gehen. |
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| Nein, es wäre rechtswidrig. Da die zum Downloiad angebotene Datei rechtswidrig ist. Wenn man bereits ein Original gekauft hat, kann man sich eigentlich auch an den Hersteller wenden. Das ist aus meiner Sicht der einzig richtige Weg. |
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| Der Download von Software ist grundsätzlich verboten, da der §53 UrhG hierfür keine Anwendung findet, somit keine PRivatkopie gilt. Bei Software gilt grundsätzlich die Sicherheitskopie. Ob man das Original erworben hat spielt auch keine Rolle, man hat aus meiner Sicht, bzw. eher nach Meinung der Hersteller, eher ein Nutzungsrecht an der Software erworben, aber kein Eigentum. Das ist zwar streitbar, aber in dem Falle, hätte man eben nur ein Nutzungsrecht für die englische Version erworben, aber keines für die deutsche. Weiterhin wäre der Download, wie aaky schon sagte, von daher verboten, das es sich um eine offensichtlich rechtswidrig bereitgestellte Vorlage handeln würde. Wenn §53 hier überhaupt anwendung finden würde... aber da es bei Software ja keine Privatkopie gibt, gilt der nicht, was aber nichts daran ändert das der Download im Endeffekt verboten ist.
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| Tags: download, erworbenes, legal, nachtraeglicher, rechtsfrage, spiel, tauschboerse |
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