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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 23.02.2008, 16:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.02.2008
Beiträge: 5
Standard Dringend Hilfe für OnlineAuktions Verkauf gesucht


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Sehr geehrte Forengemeinde,

wie ist die Rechtslage bei solch einem Beispiel?

Jemand versteigert bei einem Internetauktionshaus ein Radio . Leider vergisst er den Satz das Radio ist Neu OVP und mit Rechnung und 24 Monaten Garantie zu entfernen


Nun beschwert sich der Käufer und verlangt ein neues Radio mit Rechnung und Garantie. Als Privatperson kann man aber doch keine Rechnung ausstellen

Er bietet nun beispielsweise folgendes an:

1. Lieferung eines neuen Radios mit Rechnung

2. Er kauft ein Radio und die Kosten muss der Verkäufer tragen

3. Er verlangt 2/3 des Kaufpreises und behält das Radio

Sind diese Forderungen berechtigt?

Der Verkäufer bietet ihm an, das Radio zurückzunehmen und ihm den Kaufpreis inklusive Rückporto zu erstatten reicht das aus?

Wie ist die Rechtslage?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.02.2008, 16:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Dringend Hilfe für OnlineAuktions Verkauf gesucht

Zitat:
Leider vergisst er den Satz das Radio ist Neu OVP und mit Rechnung und 24 Monaten Garantie zu entfernen
Das ist allerdings Pech, denn damit ist dieser Satz Teil des Vertrages geworden. Der Käufer hat somit Anspruch auf ein neues originalverpacktes Radio. Ist es somit nicht neu und originalverpackt liegt ein Sachmangel (fehlende Eigenschaft) vor, wenn der Käufer es genau deswegen gekauft hat. Deshalb richten sich die Rechte des Käufers auch nach einem Sachmangel. Und die sind:
Zitat:
BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Zum Vergleich
Zitat:
1. Lieferung eines neuen Radios mit Rechnung
wäre 1. (Nacherfüllung)
Zitat:
2. Er kauft ein Radio und die Kosten muss der Verkäufer tragen
wäre 2. (Rücktritt) in Verbindung mit 3. (Schadensersatz)
Zitat:
Er verlangt 2/3 des Kaufpreises und behält das Radio
wäre 2. (Kaufpreis mindern)

Die Vorschläge sind also durchaus geerechtfertigt und entsprechen der Gesetzeslage.

Zitat:
Der Verkäufer bietet ihm an, das Radio zurückzunehmen und ihm den Kaufpreis inklusive Rückporto zu erstatten reicht das aus?
Wenn sich der Käufer darauf einlässt, ja. Sonst hat er eben die Rechte, wie oben genannt.

Allerdings könnte der Verkäufer noch wegen Erklärungsirrtum anfechten, dann wäre der Vertrag nichtig. Anfechtungen sind jedoch sehr schwer durchzubekommen, der Verkäufer hat schließlich die Sorgfaltspflicht, sein Angebot zu prüfen. Und ich nehme an, dass bei Überprüfung der Fehler hätte auffallen können. Somit wäre Anfechtung in dem genannten Fall aus meiner Sicht wenig erfolgreich.

Kleine Ergänzung:
Zitat:
Als Privatperson kann man aber doch keine Rechnung ausstellen
Doch kann man. Warum sollte man nicht können? Eine Rechnung ist ja nichts anderes als ein Beleg, den kann man auch als Privatperson ausstellen. Nur die MWSt. darf man nicht angeben, dazu ist man als Privatperson nicht berechtigt.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.02.2008, 18:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.02.2008
Beiträge: 5
Standard AW: Dringend Hilfe für OnlineAuktions Verkauf gesucht

Ok,

wenn der Verkäufer ihm jetzt ein neues mit Rechnung liefert, kann er das bereits gelieferte zurückverlangen und dann ist alles ok oder? Wie geht der Verkäufer am besten zur Rückforderung des bereits gelieferten Gerätes vor?
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  #4 (permalink)  
Alt 23.02.2008, 18:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Dringend Hilfe für OnlineAuktions Verkauf gesucht

Zitat:
wenn der Verkäufer ihm jetzt ein neues mit Rechnung liefert, kann er das bereits gelieferte zurückverlangen und dann ist alles ok oder?
Ja. Aber wenn ich das richtig gelesen habe sind da auch 24 Monate Garantie mit drin. An Stelle des Verkäufers würde ich mir das überlegen Ich persönlich würde mich am ehesten auf die Preisminderung einlassen. Schließlich kostet das neue noch 2 mal Versand (das Neue zum Kunden, das Andere zurück).
Zitat:
Wie geht der Verkäufer am besten zur Rückforderung des bereits gelieferten Gerätes vor?
Ich würde bei dem Neuen einen Paketschein beilegen, mit dem das Andere zurückgeschickt werden kann.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.02.2008, 18:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.02.2008
Beiträge: 5
Standard AW: Dringend Hilfe für OnlineAuktions Verkauf gesucht

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Ja. Aber wenn ich das richtig gelesen habe sind da auch 24 Monate Garantie mit drin. An Stelle des Verkäufers würde ich mir das überlegen Ich persönlich würde mich am ehesten auf die Preisminderung einlassen. Schließlich kostet das neue noch 2 mal Versand (das Neue zum Kunden, das Andere zurück).
Wenn der Verkäufer aber ein neues Radio kauft, hat er doch auch die 2 Jahre Garantie
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