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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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Zwar kann man Nutzungsrechte oder andere Rechte durchaus weitergeben, inzwischen sogar für noch nicht existierende Nutzungsarten, aber das Urheberrecht bleibt, und damit auch die Möglichkeit des Widerrufs der Rechte. Und nach Urheberrecht hat der Urheber auch das Recht, das Werk zu "vernichten", wenn es nicht mehr seinen Überzeugungen entspricht. Und zusätzlich muss man noch das in vielen Beiträgen angesprochene Thema des Datenschutzes (persönliche Daten) beachten. Zitat:
Vielleicht noch als Ergänzung, aber das steht auch in jedem zweiten Beitrag: Urheberrecht auf Forumsbeiträge ist fraglich. Viel wichtiger ist der Datenschutz. |
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| Wenn nicht mehr erkennbar ist, wer was geschrieben hat, ist der Datenschutz natürlich gewährleistet. Nur: Wenn ein Admin Beiträge derartig verändern kann, kann er sie auch löschen ... Es müsste dann also begründet werden, warum nicht löschen ... Und auch wenn Urheberrecht fraglich ist, ist es doch immer im Einzelfall zu prüfen. Und wenn ein Nutzer der Meinung ist, es ist ein Urheberrecht daruf, wird man sich wohl am Ende streiten (und wenns drauf ankommt vor Gericht). Das ist das, was ich als das Schlimmste ansehe: Unmengen von Zeit und Geld zu investieren, damit vielleicht ein paar mehr oder weniger sinnvolle Sätze irgendwo erhalten bleiben ... Und genau wegen diesen ganzen "Vielleichts" und "Könnte" vertete ich persönlich die Meinung: Warum nicht löschen? Ist einfach, schnell, unkompliziert, tut keinem weh, ... Und wenn mal eine Antwort in einem Beitrag fehlt - wen störts? Ist dir aufgefallen, das es sowas hier im Forum auch gibt ? |
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| Also gehen wir mal davon aus der Ersteller eines Beitrages hat ein Urheberrecht auf seinen Text, d.h. dieser hat die nötige Schöpfungshöhe erreicht. Selbst wenn die hier dargelegte AGB bestand hätte, was ich anzweifel, verbliebe dem Urheber das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG). Dieses Recht hat er immer und kann auch nicht abgetreten werden. Auch das editieren eines Beitrages könnte eine Verletzung in Form einer Entstellung des Werkes sein, auch dieses Recht (§ 14 UrhG) ist nach meiner Ansicht nicht durch AGB abtretbar. Auch ist meiner Ansicht ein Urheberrecht auf Forenbeiträge nicht fraglich. Wenn diese eben eine Schöpfungshöhe erreicht haben, kann hier ein Urheberrecht geltend gemacht werden. Fraglich ist lediglich die Schöpfungshöhe im Einzelfall, nicht aber die Zugänglichkeit zum Urheberrecht wie ich finde. Auch ist die AGB aus meiner Sicht für den Betreiber selbst zum Nachteil. Denn wenn jemand ein nicht eigenes Werk einstellt, maßt sich der Betreiber hierran ein Nutzungsrecht an, zu dessen Erteilung der Nutzer garnicht berechtigt ist. Auch ist der Ausschluss einer Löschung ebenso gefährlich. Zum einen kann man nicht nur aus dem Urheberrecht eine Löschung fordern, sondern auch aus dem Datenschutz oder gar dem Persönlichkeitsrecht. Zum einen können dargestellte Äußerungen oder Meinungen nicht mehr vom Ersteller vertreten werden, z.B. aufgrund besserer Kenntnislage. Daher möchte dieser das diese Äußerungen verschwinden, da sie nicht mehr seiner Person entsprechen. Ich sehe hier ein unabdingbares Recht, auch wenn dort Gast oder Unbekannt steht aufgrund des gelöschten Accounts. Zum anderen gibt es im Web nicht nur anhand eines Nicks die Möglichkeit eine Person zu identifizieren. Neben IP ermöglicht z.B. das Schriftbild, der Ausdruck und natürlich Surfspuren eine Zuordnung, die Aufzählung kann man noch erweitern wenn man möchte. Der Nick ist noch am wenigsten aussagend. Ich sehe daher auch bei fehlendem Nick einen Anspruch auf Löschung von Beiträgen aus Foren, sofern es dem Betreiber keine unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand abverlangt. Bei Foren ist dies nicht der Fall.
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| Tags: ewige, leidige, thema, urheberrecht |
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