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Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen.

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  #1 (permalink)  
Alt 24.02.2008, 16:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.02.2008
Beiträge: 3
Standard Internetrecht und Landesgrenzen


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Wenn ein Schweizer User (wo gemäss derzeitiger Meinung von Juristen der Download von MP3-Musik erlaubt ist) von einer Seite in einem Land mit Vorratsdatenspeicherung i.e. Deutschland Musik downloaded, seine IP-Adresse bzw. sein Verhalten also dort irgendwo geloggt wird, kann das auf irgendeine Art und Weise durch eine Anklage aus Deutschland gegen den Schweizer verwendet werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.02.2008, 17:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Internetrecht und Landesgrenzen

Von Deutschland aus wohl kaum. Wichtig ist, wer der ist, der den Schadensersatz verlangt. Ist es ein Deutscher, wird er sich wohl mit dem Schweizer Recht beschäftigen müssen. Und wenn es da erlaubt ist, wird er wohl Probleme haben. Ein Schweizer wird nach eigenem Recht handeln.

Während der Ermittlung wird vielleicht der Schweizer ermittelt, aber die Strafverfolgung (Strafrecht) wird dann wohl eher eingestellt. Und jetzt kommt es darauif an, was der macht, der zivilrechtlich vorgehen will.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.02.2008, 19:35
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Internetrecht und Landesgrenzen

Das ein Schweizer bei der Vorratsdatenspeicherung landet ist eher unwahrscheinlich. Schließlich wird primär von den Providern gelogt. Als Schweizer würde man dort also nur in der VDS landen, wenn man einen deutschen Provider verwendet. Ansonsten passiert da eher nichts.
Aber es könnte sein das Webseiten loggen. Wenn man z.B. bei einem deutschen Filehoster etwas hochläd, was urheberrechtlich geschützt ist, aber selbst schweizer ist und auch dort wohnt, könnte meiner Ansicht nach durchaus eine Datenherausgabe an schweizer Behörden erfolgen. Dürfte zwar schwierig sein, aber nicht ausgeschlossen, wozu gibt es Rechtshilfeabkommen.
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