Habs dahin verschoben wo es passender ist als bei MP3 - ins Thema Urheberrecht. Denn da gehört es hin
Und damit ist auch klar, was zu beachten ist: Das Urheberrecht. Und auch bei Instrumentals besteht dieses - in der Regel beim Komponisten. Also hat der (oder beauftragte Verwertungsgesellschaften) zu entscheiden, ob man das darf oder nicht.
Eine Nutzung wäre somit ein Verstoß gegen Urheberrecht.
Zitat:
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Anscheinend wird sowas nicht gelöscht
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Urheberrecht ist Antragsrecht. Solange der Urheber nichts unternimmt gibt es auch keinen Verstoß. Und viele Urheber wissen gar nicht, was mit ihren Werken passiert. Heißt aber nicht, das es deswegen nicht rechtswidrig ist. Sobald der Urheber anämlich sein Recht einfordert, wird er es auch bekommen.