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| Anzeige ich habe eine allgemeine Frage zum Thema Webspace AGB´s. Was sagt Ihr dazu, wenn man Webspace von z.B. 750MB gemietet hat und dieser erheblich überzogen wird. Ist der Betreiber des Webspaces dann verpflichtet seinen Kunden darüber zu informieren das dieser das Limit überschritten hat? Nehmen wir mal an es geht aus einer Anzeige nicht richtig hervor das jederer weitere hochgeladene MB 10Cent kostet und der Kunde lädt munter weiter Daterien auf den Server, weil der davon ausgeht das bei 750MB eh schluss ist und nicht mehr drauf passt. Und plötzlich flattert dem Kunden zu seinem Schrecken eine Rechnung für z.B. 3000MB Überziehungsgebühr ins Haus. Hat der Kunde dann irgend eine Möglichkeit zu sagen das er es nicht bezahlt, weil...(z.B. keine Überziehungswarnung kam o.ä.) Da gibt es doch sicherlich Tricks mit denen gearbeitet wird. Sei es von Seiten der Anbieter als auch von der des Kunden? Danke für Euere Antworten. MfG |
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| Nun wenn im Vertrag schon steht das eine Überziehung pro MB zusätzlich in Rechnung stellt, könnte man davon ausgehen das keine Sperre vorliegt, denn ansonsten würde diese Bedingung ja keinen Sinn machen. Natürlich müsste aus meiner Sicht der Anbieter irgendwie deutlich machen wie viele MB man aktuell belegt hat, z.B. in Form eines Upload-Centers in denen ein "Wasserstand" angezeigt wird, so wie es bei vielen Webmail-Anbietern der Fall ist. Wenn man jedoch via FTP die Dateien hochläd, kann der Anbieter hier nicht viel ausrichten, da wäre meiner Meinung der User selbst gefragt aufzupassen. Schließlich muss der Anbieter seine Kunden ja nicht durchgehend überwachen, ein wenig Selbstverantwortung kann dieser auch erwarten.
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| Tags: abzocke, webspaceueberziehung |
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