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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 25.02.2008, 19:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 2
Standard Domain aus Tätigkeit und geografischen Namen


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Das Thema "Tauchschule Dortmund" bewegte ja schon vor Jahren die Massen. Meine Frage geht in diese Richtung:
Angenommen, eine Firma meldet eine Domain an, die einerseits eine Leistung des Unternehmens beschreibt und zum anderen den Ort des Firmensitzes beinhaltet, beispielsweise www.betonarbeiten-posemuckel.de.
Der eingetragene Firmenname ist übrigens ein völlig anderer und identisch mit der Hauptdomain des Unternehmens. Die Zusatzdomain sollte direkt auf die Unterseite mit der Beschreibung dieser Arbeiten verlinken.

Ist solch ein Anliegen mit Begründung des Urteils zur Tauchschule Dortmund abzulehnen oder stellt sich die Situation hier anders dar? Leider habe ich nirgendwo eine plausible Darlegung hierzu gefunden und versuche es einfach mal an dieser Stelle. Auch wenn das Thema in diesem Falle schon lange nicht mehr aktuell ist, interessant ist es allemal.
__________________
Vorab vielen Dank für die Antworten und die besten Grüße

Burko
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  #2 (permalink)  
Alt 25.02.2008, 20:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Domain aus Tätigkeit und geografischen Namen

Die Antwort findet man im Urteil
Zitat:
Durch die Benutzung und Hinzufügung des Ortsnamens "Dortmund" in seiner Unternehmensbezeichnung bzw. seiner Domain und E-Mail-Adresse handelt der Beklagte irreführend im Sinne von 3 UWG.
Also wird das auch andere Gerichte als Anhaltspunkt nehmen, wenn es zu ähnlichen Problemen kommt (also ein Mitbewerber dagegen vorgeht).
Sicherlich ist jede rechtliche Entscheidung eine Einzelfallentscheidung, aber wenn es zu ähnlichen Problemen kommt, werden gern (besonders bekannte) Urteile als Entscheidungshilfe herangezogen.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.02.2008, 22:24
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Domain aus Tätigkeit und geografischen Namen

Sehe im Beispiel auch keinen Unterschied zur Domain Tauchschule (Betonarbeiten)-Dortmund(Posemuckel), da es am Ende genau auf das Gleiche herauskommt. Einmal die reine Tätigkeitsumschreibung, zum anderen den Ort. Auch hier ist es so das man glauben könnte das man lediglich alleinig eine solche Leistung anbietet.
Zwar wird niemand etwas gegen die Domain sagen, bis eben ein Mitbewerber sich davon gestört fühlt, der sich dann eben auf das besagte Urteil stützen wird. Da kein großer Unterschied in den Domains liegt, zumindest vom Aufbau, dürfte er aus meiner Sicht damit auch durchkommen.
__________________
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  #4 (permalink)  
Alt 25.02.2008, 22:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Domain aus Tätigkeit und geografischen Namen

Nochmal vielen Dank für das schnelle Feedback. Lag ich also mit meiner "gefühlten" Auffassung gar nicht so verkehrt und Eure - sicherlich fundierteren Darlegungen - erleichtern meine künftige Argumentation, wenn das Thema wieder mal aktuell wird.
__________________
Vorab vielen Dank für die Antworten und die besten Grüße

Burko
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