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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 26.02.2008, 23:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.02.2008
Beiträge: 1
Standard Nutzungsrecht an einer Domain


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Hallo,

ich bin neu hier und habe da mal eine für mich sehr entscheidende Frage.
Ich versuche sie mal allgemein zu formulieren:

Ein Ehepaar führt im Dienstleistungsbereich eine Agentur, sie entschließen sich ihre Dienstleistung auch über das Internet anzubieten, die Domain (sie enthält den Namen der Agentur) wird auf den Ehemann registriert, da der auch die Homepage erstellt und pflegt.

Nach einer gewissen Zeit trennt sich das Ehepaar, die Ehefrau behält die Agentur, der Ehemann ermöglicht ihr über die Internetpräsenz die Dienstleistung weiter anzubieten. Die Domain bleibt weiterhin auf den Ehmann registriert.

Nach einer gewissen Zeit möchte der Ehemann die Domain allerdings für seine eigenen geschäftlichen Aktivitäten nutzen.

Ist dies möglich oder gibt es da gesetzliche Bestimmungen, die dies untersagen?

Wäre super, wenn ich hier ein paar Meinung bekommen könnte.

Danke günni68
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  #2 (permalink)  
Alt 27.02.2008, 09:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Nutzungsrecht an einer Domain

Der Inhaber einer Domain entscheidet über die Verwendung.
In dem Beispiel zeigt sich mal wieder, dass eine gute vertragliche Vereinbarung dieses Problem vermieden hätte.

Die Frau könnte bestenfalls über das Namensrecht der Agentur die Verwendung der Domaine untersagen - heißt aber nicht, dass der Mann sie herausgeben, löschen oder irgendwie anders zur Verfügung stellen müsste.
Allerdings würde ich in dem genannten Beispiel der Frau relativ wenig Chancen geben, damit durchzukommen. Schlioeßlich hätte sie sich rechtzeitig um die Übernahme oder vertragliche Vereinbarungen kümmern können.
Soweit meine Meinung dazu.
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