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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige ich habe mal eine Frage: Was wäre wenn man die Domain googlede besitzen würde und man dort eine Seite veröffentlichen würde? Könnte es dabei Probleme geben weil die Domain eine Ähnlichkeit mit googlede hat. Könnte man sich da strafbar machen? Wenn ja. Würde man erst eine Mahnung bekommen oder gleich eine Strafe? Danke Gruss Geändert von AndreasK. (12.03.2008 um 01:24 Uhr). |
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| Hierbei könnte es sich durchaus um eine Verletzung von Marken-/Namensrecht handeln. Besonders weil eindeutig davon ausgegangen wird, einen bekannten Namen, oder genauer eine Ableitung davon, bei der hohe Verwechslungsgefahr besteht, für eigene Zwecke zu verwenden. Ich würde hier also durchaus die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Abmahnung mit Unterlassungserklärung (Unterlassung der Verwendung der Domaine) sehen. Und das kann gleich ziemlich teuer werden (Anwaltskosten sind in solchen Fällen nicht gering). |
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| Jup, Google ist eine sehr starke Marke, ob nun ein Buchstabe oder ein Wort davor steht, die Marke bleibt für jeden erkenntlich. Somit liegt auch aus meiner Sicht eine deutliche Markenrechtsverletzung vor. Schließlich besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr, da jeder denkt, die Seite hätte etwas mit Google zu tun. Einfach mal in das MarkenG schaun, irgendwo bei §§ 15 und 16, da stehen auch gleich die Rechtsfolgen drin, bzw. einige Paragraphen weiter. Wenn die Domain auch noch gewerblich verwendet wird, dann kann es sehr sehr teuer werden, gerade bei solch starken Namen. Auch sehe ich hier unlauteren Wettbewerb als gegeben, da man durch das W versucht Tippfehler auszunutzen, auch dies ist rechtswidrig.
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