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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige folgender sachverhalt: zwischen A und B gabs Meinungsverschiedenheiten in einem Forum A schrieb B eine PN mit einem Link zu einen Foto mit verbalen kraftausdrücken. (sowas findet man zB bei Google). B beharrt nun auf eine Strafverfolgung. Eine Entschuldigung von A half leider nichts. Es gab keine Rückmeldung seitens des Forenbetreibers, nachdem sich A an ihn gewand hat. Was passiert den nun? |
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| B muss eine Anzeige erstatten (wahrscheinlich wegen Beleidigung), A wird dazu vernommen werden und wenn es so läuft wie ich es mir wünschen würde, laufen die Ermittlungsbehörden lachend aus dem Raum, wegen soviel Beschränktheit ... Manchmal glaube ich echt, die Leute haben nichts besseres mehr zu tun als sich gegenseitig anzugiften, vollzupflaumen .... Na ja egal, ich finde das ganze so lächerlich, dass mir dazu keine vernünftige Antwort einfällt. |
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| danke für die Info. Eine Anzeige, geht das so einfach? Wenn B zB in Deutschland ist und A in Österreich. bzw. wie kommt er echten indentität von A? der Forumbetreiber muss mal die IP Adresse freigeben. Wie läufts den dann weiter? edit: Fazit ist auf jedenfall das A sich große sorgen macht. |
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| Keine Ahnung, ob deutsches Strafrecht auch in Österreich wirkt (es entsprechende Abkommen gibt). Wenn ja, ist das erstmal kein Problem. Und zunächst müsste eben die Identität ermittelt werden - wie du bereits geschrieben hast über die IP und den Betreiber des Forums. In Deutschland kann dann anhand über den Provider der Anschluss ermittel werden. Keine Ahnung wie das Recht in Österreich an der Stelle aussieht. Und wenn die Ermittlungsbehörden dann noch nicht an ihre Grenzen (der Machbarkeit oder der Lust) gestoßen sind, und das Ganze nicht wegen Belanglosigkeit eingestellt haben, wird die Ermittling fortgesetzt. Soviel ich weiß würde es dann zu einer Vernehmung von A kommen. Da kann er dann Stellung nehmen. Verneint er, dass er es gewesen ist, müssten erstmal ein paar Beweise her. Und wenn dann immer noch weiter ermittelt wird, wird es irgendwann in den nächsten Jahren zu einer Gerichtsverhandlung kommen ... Zitat:
Ich weiß ja nicht, was da in manchen Foren abgeht und was da für Leute sind, aber ich finde die ganze Aktion immer noch als stark überzogen. |