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| Anzeige Darf man abgemahnt werden, wenn man eine negative Beurteilung über einen Verkäufer bei einer Preisvergleichsseite hinterlässt? Oder hat auf diesem Gebiet schon jemand Erfahrungen gesammelt? Gruss Ingo |
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| Kommt darauf an. Würde sagen ja, wenn die negative Bewertung nicht den Tatsachen entspricht oder völlig unobjektiv ausfällt und dem Händler somit einen erheblichen Schaden zufügen würde.
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| Hmm, nehmen wir an die Bewertung ist absolut korrekt. Was würde der Abmahner wohl damit bezwecken? Könnte es sein, dass man dem Käufer einfach nur Angst machen möchte und ihn damit unter Druck setzt, damit er eine Unterlassungserklärung unterschreibt? |
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| Ich kann mir gar nicht vorstellen, worauf sich eine Abmahnung begründen soll. Eine Abmahnung mit Unterlassung bezieht sich doch auf ein Handeln, das fortgesetzt werden könnte. Eine einmalige negative Bewertung dürfte da kaum darunter fallen. Und was soll die "Unterlassungserklärung". Was ich mir vorstellen könnte wäre Richtigstellung, Anzeige wegen Beleidigung oder Verleumdung, aber was hier eine Abmahnung zu suchen hat, erschließt sich mir irgendwie nicht. |
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| Also solche Abmahnungen bei Produktbewertungen sind ja nichts neues, das sie bei Verkäuferbewertungen auch vorkommen können ist mir jetzt noch nicht oft zu ohren gekommen, aber bei Ebay gab es glaube ich sogar schon einmal einen Rechtsstreit dazu. Einfach mal googlen, müsste man was zu finden. Aber mir würden als Begründung eben nur die von mir schon genannten Punkte einfallen. Ist die Bewertung einfach nur negativ ausgefallen, würde es aus meiner Sicht keine Abmahnung begründen. Ausnahme ist natürlich das es in keinster Weise den Tatsachen entspricht, leider ist das immer subjektiv.
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| Tags: abmahnung, beurteilung, negativ |
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