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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige Fall A: Person A hat Person B angeschrieben (Anschreiben) und fordert die Kosten für den FALL (X) und die Kosten für das anschreiben zu bezahlen? Muss Person B die Kosten für das Anschreiben bezahlen? Fall B: Person A hat Person B einmal angeschrieben Person B hat auf Einschreiben nicht reagiert, muss Person B weitere Anschreiben in die Wege leiten, damit er gegen Person A vorgehen kann (vielleicht War Person A nicht zuhause). Fall C: Wenn Person A in ersten Anschreiben gleich die Anwaltskosten aufweißt, ohne das Person B weiß wovon es geht (z.B. Ware die Person B verkauft hat, war kaputt). Muss die Rechtsanwlatkosten bezahlt werden? |
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| Fall A Ohne Grund muss niemand irgendwas erstatten. Wenn es aber um eine konkrete Forderung geht, können die dann erstattet werden, wenn das Gesetz die Erstattung von Auslagen oder Schadensersatz vorsieht. Ohne jede Begründung in der Frage muss niemand etwas zahlen. Fall B Auch hier kommt es darauf an, worum es eigentlich geht. A muss ohne Grund B nicht anschreiben Fall C Klares nein. Dem Verkäufer muss immer die Möglichkeit gegeben werden nachzubessern. Hier gleich mit einem Anwalt vorzugehen ist im Blickwinkel der Schadensminimierung unsinnig und somit müssten die Anwaltskosten auch nicht erstattet werden. |
| Tags: einschreibenkosten, verlangen |
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| Könnte die Firma meine EU Domain verlangen? | BlueMonk | Domain-Recht | 1 | 04.09.2008 22:41 |
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