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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 01.03.2008, 17:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.01.2008
Beiträge: 158
Standard Einschreibenkosten verlangen?


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Hallo.

Fall A:
Person A hat Person B angeschrieben (Anschreiben) und fordert die Kosten für den FALL (X) und die Kosten für das anschreiben zu bezahlen? Muss Person B die Kosten für das Anschreiben bezahlen?

Fall B:
Person A hat Person B einmal angeschrieben Person B hat auf Einschreiben nicht reagiert, muss Person B weitere Anschreiben in die Wege leiten, damit er gegen Person A vorgehen kann (vielleicht War Person A nicht zuhause).

Fall C:
Wenn Person A in ersten Anschreiben gleich die Anwaltskosten aufweißt, ohne das Person B weiß wovon es geht (z.B. Ware die Person B verkauft hat, war kaputt). Muss die Rechtsanwlatkosten bezahlt werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.03.2008, 20:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Einschreibenkosten verlangen?

Fall A
Ohne Grund muss niemand irgendwas erstatten. Wenn es aber um eine konkrete Forderung geht, können die dann erstattet werden, wenn das Gesetz die Erstattung von Auslagen oder Schadensersatz vorsieht. Ohne jede Begründung in der Frage muss niemand etwas zahlen.

Fall B
Auch hier kommt es darauf an, worum es eigentlich geht. A muss ohne Grund B nicht anschreiben Also auch hier: Kommt darauf an, worum es geht, welche Forderungen A hat, wie diese durchsetzbar sind ...

Fall C
Klares nein. Dem Verkäufer muss immer die Möglichkeit gegeben werden nachzubessern. Hier gleich mit einem Anwalt vorzugehen ist im Blickwinkel der Schadensminimierung unsinnig und somit müssten die Anwaltskosten auch nicht erstattet werden.
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