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  #1 (permalink)  
Alt 02.03.2008, 10:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 2
Pfeil Selbstprogrammierte Software an andere Domains ausleihen


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Hallo,
angenommen jemand hat etwas Ahnung von Programmierung und entwickelt eine kleine Software (z.B. Forum, Kleinanzeigen, Gästebuch). Und es fragen Dritte an, ob Sie diese Software auch benutzen dürfen - auf was müsste ein Anbieter achten, um im gesetzlichen Rahmen zu bleiben?

Der Ersteller würde kein Geld für die Mitbenutzung verlangen, allerdings ein eigenes Partnerprogramm eingebunden lassen, dass dann auch bei den Dritten sichtbar wäre.

Der Entwickler hätte kein Gewerbe angemeldet, da er Ende des Jahres die Umsatzsteuer mit (s)einem Steuerberater klärt.

Die Software könnte auf dem Server des Anbieters verbleiben und von dritten per Jscript eingebunden werden.

AGBs? Gewerbe? Nur Umsatzsteuer?

Was wäre, wenn keine Werbung eingebunden ist?

Danke für eure Antworten (auch Links zum selber lesen)
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  #2 (permalink)  
Alt 02.03.2008, 11:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Selbstprogrammierte Software an andere Domains ausleihen

Zitat:
auf was müsste ein Anbieter achten, um im gesetzlichen Rahmen zu bleiben?
Das vernünftige Nutzungsverträge bestehen. Was die alles beinhalten sollten, hängt von der Art der Nutzung ab. Da sollte man einen Fachmann fragen.
Zitat:
Der Entwickler hätte kein Gewerbe angemeldet, da er Ende des Jahres die Umsatzsteuer mit (s)einem Steuerberater klärt.
Das ist Unsinn. Entweder Gewerbe anmelden und dann alles mit dem Szteuerberater klären oder gleich den Steuerberater fragen. Aber bis zum Ende des Jahres zu warten, kann ins Auge gehen wenn das Foinanzamt eine gewerbliche Tätigkeit annimmt.
Ein Gewerbe muss angemeldet werden, sobals langfristige Gewinnerzielungsabsicht besteht (heißt nicht, dass auch Gewinn erwirtschaftet werden muss, die Absicht reicht).
Und wenn schon Umsatzsteuer (gleich welcher Höhe) anfällt, sollte auf jeden Fall ein Gewerbe angemeldet werden.
Zitat:
Die Software könnte auf dem Server des Anbieters verbleiben und von dritten per Jscript eingebunden werden.
Hier müsste man im Einzelfall sehen, inwieweit Haftung für die Inhalte in Frage kommen könnte. Ist die Frage inwieweit erkennbar ist, von wem die eigebundenen Skripte sind.
Zitat:
AGBs?
Wenn es etwas zu regeln gibt, was für eine Vielzahl gleicher Verträge vereinbart werden muss. Da kann man keine pauschale Aussage machen.
Zitat:
Gewerbe?
Wie bereits erwähnt, kommt auf die Gewinnerzielungsabsicht an.
Zitat:
Nur Umsatzsteuer?
Garantiert nicht. Wenn Gewerbe, dann Umsatzsteuererkllärungen (monatlich im ersten Jahr, nicht erst bis Jahresende warten!)
Zitat:
Was wäre, wenn keine Werbung eingebunden ist?
Nicht viel anders was Nutzungsverträge (vielleicht mit AGB), Haftung und dergleichen angeht. Etwas anderes mit dem Gewerbe, wenn alles kostenlos bereitgestellt wird. Dann gibt es ja auch keine Gewinnerzielungsabsicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.03.2008, 12:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Selbstprogrammierte Software an andere Domains ausleihen

Zitat:
...oder gleich den Steuerberater fragen
Sowas würde ein vernünftig denkender Programmierer natürlich vorab tun. Und wenn von Steuerberater X zur Abrechnung der Partnerprogramme die Aussage kommt "Machen wir jährlich, da weit unter der vierteljährlichen Grenze und sie brauchen kein Gewerbe dafür" und Finanzamt Y sich ebenfalls nicht über das letzte Jahr beschwert hätte (obwohl versteuerter Gewinn da war)... würde der Programmierer natürlich auf diese beiden vertrauen, nachdem er eigentlich vorher der Meinung war, er müsse sowas haben.

Der Programmierer war/ist kreativ freiberuflich tätig, vielleicht deshalb der Unterschied. Verstanden hätte dieser das nie so ganz
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  #4 (permalink)  
Alt 02.03.2008, 12:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Selbstprogrammierte Software an andere Domains ausleihen

Zitat:
Und wenn von Steuerberater X zur Abrechnung der Partnerprogramme die Aussage kommt "Machen wir jährlich, da weit unter der vierteljährlichen Grenze und sie brauchen kein Gewerbe dafür"
Würde ich nach meiner jetzigen negativen Erfahrung mit zwei Steuerberatern eine zweite Meinung einholen. Es sei denn, man hat diese Aussage schriftlich und kann den Steuerberater am Ende dafür haftbar machen - nur dass man dafür dann keine Anwalt findet ... (meine Erfahrung).
Und ob es unter den Grenzen ist, entscheidet meines Wisens das Finanzamt. Wenn mich nicht alles täuscht ist das seit einigen Jahren so geregelt, dass man im ersten Jahr immer eine monatliche Umsatzsteuererklärung machen muss, und im zweiten Jahr dann den Antrag auf vierteljährlich oder jährlich stellen kann. Aber nur, wenn man ein Gewerbe hat.

Und wenn eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt, kann das natürlich was anderes sein - entspricht ja einer Gewerbeanmeldung (nur eben für bestimmte Berufe). Dann kann natürlich die ganze Sache mit dem Finanzamt schon geregelt sein ... dann muss man sich keine Gedanken mehr machen, dann passt auch, was der Steuerberater sagt.
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