Suche
Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > E-Commerce

E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 02.03.2008, 15:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 1
Standard AGB zwingend erforderlich?


Anzeige
Folgender Sachverhalt:

Unternehmer XY betreibt eine geschäftsmäßige Webseite auf der er seine Dienste für Web-/Printdesign und andere Services anbietet. Ein Kunde hat auf dieser Internetseite nicht direkt die Möglichkeit eine Leistung zu bestellen, sondern muss dafür mit dem Gewerbetreibenden per eMail / Fax / Telefon oder Post in Verbindung treten.

Auf der Seite des Unternehmers befinden sich keinerlei Preise, AUSSER auf einer Seite für eine Internetservicedienstleistung werden drei Fixpreise genannt. (Bestellmöglichkeit nur wie oben beschrieben)

Ist der Unternehmer verpflichtet, die AGB auf der Internetseite zu veröffentlichen - oder reicht es, wenn der Unternehmer dem Kunden die AGB per eMail / Post / Fax zusammen mit einem Angebot bzw. einer Auftragsbestätigung zukommen lässt?
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 02.03.2008, 16:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: AGB zwingend erforderlich?

Kommt darauf an, wie der Vertrag geschlossen - sprich was die Email / der Anruf des Kunden darstellt.

Der Schilderung würde ich entnehmen, dass es sich dabei um ein (Kauf-)Angebot des Kunden handelt, was der Verkäufer nur noch annimmt. Wenn in diesem Fall der Kunde vorher nicht die Möglichkeit hatte, die AGB einzusehen und auch nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass sie Vertragsbestandteil werden, werden sie es nicht. Da in dem geschilderten Fall davon auszugehen ist, dass der Kunde selbst wenn es dick und fett auf der Seite steht, immer noch sagen kann "wusste ich nicht" (der Nachweis des Wissens würde nämlich beim Verkäufer liegen) sehe ich keine Möglichkeit (selbst bei Veröffentlichung auf der Webseite) dass die AGB Vertragsbestandteil werden.

Etwas anderes wäre es, wenn der Verkäufer nach "Bestellung" des Kunden dem Kunden eine Email inklusive der AGB schickt (oder sie ihm irgendwie anders zukommen lässt) und der Kunde das bestätigen muss, bevor der Vertrag zustande kommt. Dann wäre nämlich die Mail des Verkäufers das Angebot, was der Kunde anzunehmen hat. Dieses Vorgehen hat jedoch einen entscheidenden Nachteil: Mit der Bestätigung durch den Kunden kommt der Vertrag zustande.

Also egal, welche Variante verwendet wird: Ich sehe in jedem Fal ein großes Problem für den Verkäufer, seine AGB Vertragsbestandteil werden zu lassen.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 07.03.2008, 02:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 6
Standard AW: AGB zwingend erforderlich?

Muss eigentlich jeder Internet-Laden-Betreiber die AGB haben oder ist es nicht erforderlich?
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 07.03.2008, 10:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: AGB zwingend erforderlich?

Zitat:
Zitat von Teamplay Beitrag anzeigen
Muss eigentlich jeder Internet-Laden-Betreiber die AGB haben oder ist es nicht erforderlich?
Das ergibt sich daraus, was AGB sind:
Zitat:
BGB § 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat.
Wenn ein Internet-Laden also keine "vorformulierten Vertragsbedingungen" hat, die fü+r eine "Vielzahl von Verträgen" gelten, brauch er auch keine AGB.
Dann gilt eben für alles, was vertraglich nicht geregelt ist, die Gesetze. Und wenn es keine Gesetze zu den Problemen gibt, müssen sich die Vertragspartei im Streitfall eben irgendwie anders einigen.
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: , ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Impressum für private Homepage erforderlich? Neptun Sonstiges zum Onlinerecht 15 24.04.2009 18:18
Impressum erforderlich starwatcher Sonstiges zum Onlinerecht 2 26.03.2008 18:27
Übersetzung - Einwilligung erforderlich oder Duldung der freien Benutzung? gw-f Urheberrecht 1 21.10.2007 13:14
Name des Inhabers im Impressum erforderlich? gorgeous Sonstiges zum Onlinerecht 3 18.09.2007 15:19
AGB erforderlich ? Unregistriert Sonstiges zum Onlinerecht 1 04.12.2006 11:06



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:46 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44