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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 02.03.2008, 15:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Beiträge: 158
Reden Versandkosten zu teuer!


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Person A ersteigert die Ware (Versandkosten waren 7 Euro (unversichert)) Person A bekommt die Ware und schaut, das die Versandkosten nur 0,70 Cent waren. Person A ist sauer und will die Differenz zurück. Person A droht mit einen Rechtanwalt und ist außer Sich. Person A ist kurz davor B mit negativ zu bewerten.

Wa kann B dagegen machen?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.03.2008, 16:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Versandkosten zu teuer!

Na ja, ich würde B empfehlen, vernünftige Versandkosten zu berechnen und vielleicht mal nachzugeben.
Sicherlich mag es sein, dass die Kosten Bestandteil des Vertrags werden, aber bei Verstoß gegen die guten Sitten (was ich beim 10fachen der tatsächlichen Versandkosten durchaus sehen würde) könnte A sogar Recht bekommen und hätte neben der Pflicht zur Rückzahlung der Versandkosten auch noch die Anwalts-(und Gerichts-)kosten am Hals ...
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  #3 (permalink)  
Alt 02.03.2008, 16:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Beiträge: 158
Standard AW: Versandkosten zu teuer!

Ich dachte, das die Person die etwas kauft ist AUTOMATISCH mit allen Bedienungen einverstanden. Versand und Verpackungskosten.

Muss Person A die Person B anschreiben?
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  #4 (permalink)  
Alt 02.03.2008, 16:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Beiträge: 158
Standard AW: Versandkosten zu teuer!

Bei Auktionshäuse ist das doch normal. Wo bleibt dann die große Klagewelle?
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  #5 (permalink)  
Alt 02.03.2008, 17:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Versandkosten zu teuer!

Zitat:
Ich dachte, das die Person die etwas kauft ist AUTOMATISCH mit allen Bedienungen einverstanden. Versand und Verpackungskosten.
Dem habe ich ja nicht widersprochen.
Zitat:
Bei Auktionshäuse ist das doch normal.
Leider.
Zitat:
Wo bleibt dann die große Klagewelle?
Vielleicht nochmal zu Verständnis: Die Kosten sind durchaus Bestandteil des Vertrages. Und es wird auch anerkannt, wenn es "ein wenig" mehr ist als das Porto. Schließlich hat der Verkäufer Aufwand durch den Versand. Und wenn die 7 € gerechtfertigt wären (besondere Art der Verpackung, besonders hoher Aufwand beim Versand) und das der Verkäufer auch nachweisen könnte, würde natürlich auch nichts passieren können.

Doch alles hat Grenzen. Und die nennen sich im Gesetz "gute Sitten".
Das findet man zum Beispiel hier
Zitat:
BGB § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
...
2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung ... der Unerfahrenheit ... eines anderen sich ... für eine Leistung Vermögensvorteile ... gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Wenn die Versandkosten also in deutlichem Mißverhältnis zum tatsächlichen Aufwand oder zum Wert der Ware stehen, könnte der Verkäufer schon Probleme bekommen. Es ging mir nicht um den Fall, wenn die Kosten gerechtfertigt wären.

Die Klagewelle gibt es nicht, und es wird sie auch nicht geben. Wer rennt auch für 6,30 zu einem Anwalt, wenn man auf einen unbestimmten Rechtsbegriff setzen muss. Nur Pech hat der Verkäufer, wenn er mal an jemanden gerät, der eine Rechtsschutzversicherung hat und die auch bereit ist, gegen den Verkäufer vorzugehen.
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