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Ich dachte, das die Person die etwas kauft ist AUTOMATISCH mit allen Bedienungen einverstanden. Versand und Verpackungskosten.
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Dem habe ich ja nicht widersprochen.
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Bei Auktionshäuse ist das doch normal.
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Leider.
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Wo bleibt dann die große Klagewelle?
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Vielleicht nochmal zu Verständnis: Die Kosten sind durchaus Bestandteil des Vertrages. Und es wird auch anerkannt, wenn es "ein wenig" mehr ist als das Porto. Schließlich hat der Verkäufer Aufwand durch den Versand. Und wenn die 7 € gerechtfertigt wären (besondere Art der Verpackung, besonders hoher Aufwand beim Versand) und das der Verkäufer auch nachweisen könnte, würde natürlich auch nichts passieren können.
Doch alles hat Grenzen. Und die nennen sich im Gesetz "gute Sitten".
Das findet man zum Beispiel hier
Zitat:
BGB § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
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2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung ... der Unerfahrenheit ... eines anderen sich ... für eine Leistung Vermögensvorteile ... gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
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Wenn die Versandkosten also in deutlichem Mißverhältnis zum tatsächlichen Aufwand oder zum Wert der Ware stehen, könnte der Verkäufer schon Probleme bekommen. Es ging mir nicht um den Fall, wenn die Kosten gerechtfertigt wären.
Die Klagewelle gibt es nicht, und es wird sie auch nicht geben. Wer rennt auch für 6,30 zu einem Anwalt, wenn man auf einen unbestimmten Rechtsbegriff setzen muss. Nur Pech hat der Verkäufer, wenn er mal an jemanden gerät, der eine Rechtsschutzversicherung hat und die auch bereit ist, gegen den Verkäufer vorzugehen.