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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 02.03.2008, 17:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 4
Standard Informieren über Urheberrechtsverletzung


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Hallo, angenommen ein Verkäufer "klaut" ein Bild von einem anderen Verkäufer und stellt dieses Bild auf seine Verkaufsseite ein. Der Urheberrechtsbesitzer des Bildes merkt dies und bittet ebay die Auktion zu entfernen. Ebay unternimmt aber nichts.

Jetzt die Frage:
Ist es zulässig, über diesen Missstand seitens ebay bei diversen Foren/Blogs zu informieren oder gibt es rechtliche bedenken? Und was ist zu beachten bei solch einem Vorhaben (Formulierungen, etc.)?

Danke,
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  #2 (permalink)  
Alt 02.03.2008, 17:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Informieren über Urheberrechtsverletzung

Der Urheber sollte erstmal gegen den Verletzer des Rechts vorgehen. Dazu gibt es auch bei eBay auch Möglichkeiten (Nachrichten). Und wenn das nicht hilft, sein Recht weiter durchsetzen - aber nicht gegenüber eBay, sondern dem der das Recht verletzt.
Zitat:
Ebay unternimmt aber nichts.
Jetzt steht die Frage im Raum, warum nicht. Vielleicht haben die die Mail gar nicht bekommen? Den Zugang müsste der Absender nachweisen ... Normalerweise unternimmt eBay schon etwas bei Rechtsverletzungen, so zumindest mein Kenntnisstand. Ob die aber auch bei einem "geklauten" Bild reagieren kann ich beim besten Willen nicht sagen. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass die deswegen nicht gleich eine Auktion sperren (Abwägung der rechtlichen Inmteressen - welcher Schaden wäre größer)

Und damit wären wir bei der eigentlichen Frage
Zitat:
Ist es zulässig, über diesen Missstand seitens ebay bei diversen Foren/Blogs zu informieren oder gibt es rechtliche bedenken? Und was ist zu beachten bei solch einem Vorhaben (Formulierungen, etc.)?
Das darf man dann, wenn es tatsächlich der Wahrheit enstspricht. Und die ist durchaus subjektiv. Das was der Schreiber alks die "Wahrhewit" ansieht kann ganz andere Gründe und Ursachen haben.
Und dann handelt man sich mächtig Ärger ein (Strafrecht).

Man sollte also ganz genaue Beweise haben, die genauen Umstände kennen und lkeinerlei private Wertung einbringen ...
Wenn man das nicht kann, sollte man sowas lieber lassen, und sich mehr darauf konzentrieren, den in Anspruch zu nehmen, der das Recht tatsächlich verletzt hat ...
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