Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 10.04.2004, 21:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.04.2004
Beiträge: 1
Standard Wie sind die Angabe in der GEMA Datenbank zu interpretieren?


Anzeige
Hallo,

ich möchte das klassische Kinderlied "Fuchs, Du hast die Ganz gestohlen" in einer Liedersammlung aufnehmen (die dann vermarktet werden soll).

Die GEMA Datenbank zur Repertoir-Suche zeigt dazu an:

Fuchs, Du hast die Ganz gestohlen
Anzahl der Wrkfassungen = 3
1.
Titel der Werkfassung "FUCHS DU HAST DIE GANZ GESTOHLEN " ...usw...
Beteiligter:...................................... ..........Rolle:
ANSCHUETZ, ERNST............................................. ...Komponist
Name xxx............................................... ................Bearbeiter
ANSCHUETZ, ERNST............................................. ...Textdichter
TIMELESS ARTS .................................................. ...Originalverleger
WELTBILD EDITION........................................... ......Originalverleger

2.
Titel der Werkfassung "FUCHS DU HAST DIE GANZ GESTOHLEN " ...usw...
Beteiligter: ................................................Ro lle:
DP................................................ ............Komponist
Name yyy............................................... ...Bearbeiter
DP................................................ ............Textdichter
3. usw.....

Die Angaben zum 2. Titel hatte ich eigentlich erwartet, denn der text ist tatsächlich von Ernst Anschütz (1780 - 1861). Die Melodie gilt als Volksweise. DP == "Urheberrechtlich frei"

Kennt sich jemand soweit mit den Angaben der GEMA Datenbank aus und weiss, wie die Angaben zum 1. Titel zu verstehen sind?

Darf ich jetzt Melodie und klassischen Text ("wie im Volk gesungen") übernehmen?

Vielen Dank für einen Hinweis.
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 14.12.2004, 00:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard zm Thema

Glaube nicht weil alles was mit Musik zu tuhn hatt mußt du Gema und GVL bezahlen.
Erkundige dich doch mal per Mail bei der Gema
Die GVL findest du unter http://www.gvl.de
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 07.06.2005, 22:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard

gast I completely agree with you.
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: , , ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Unrechtmäßige Kopie einer Forum-Datenbank Stoney Sonstiges zum Onlinerecht 1 30.07.2008 12:22
PAngV - Angabe von Preisen minikleinwagenfahrer E-Commerce 1 13.01.2008 22:22
Datenbank / Seite gehackt - straffrei? 212x Strafrecht & Internet 4 30.11.2007 18:15
Abmahnung aufgrund falscher Angabe der Telfongebühren holiday Verantwortlichkeit für Inhalte 1 28.09.2007 09:24
Forum - Datenbank geklaut Unregistriert Verantwortlichkeit für Inhalte 0 04.11.2006 18:16



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:08 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46