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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 03.03.2008, 18:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2008
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Rechnung per Email


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Ist ein Unternehmen verpflichtet, eine Rechnung per Post zu schicken, wenn der Kunde aufgrund einer gelöschten Emailadresse auf eletronischem Weg nicht erreichbar ist?
Macht es einen Unterschied, wenn in den AGB steht, dass die Rechnung nur per Email versendet wird, eine schriftliche Rechnung jedoch gegen Aufpreis auf Wunsch des Kunden möglich ist? Und wie gestaltet sich der Fall, wenn bei der Bestellung gar keine Möglichkeit gegeben wird, zwischen den Versandarten zu wählen?

Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 03.03.2008, 21:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Rechnung per Email


Es kann durchaus Bestandteil der Vertragsbedingungen sein, wie die Rechnung versandt wird. Ein Unternehmen ist nur verpflichtet, eine Rechnung zu erstellen. Wie die zugestellt wird kann vereinbart werden.
Zitat:
Macht es einen Unterschied, wenn in den AGB steht, dass die Rechnung nur per Email versendet wird, eine schriftliche Rechnung jedoch gegen Aufpreis auf Wunsch des Kunden möglich ist?
Dann ist es genau so Bestandteil des Vertrages und der Kunde muss sich drum kümmern.
Zitat:
Und wie gestaltet sich der Fall, wenn bei der Bestellung gar keine Möglichkeit gegeben wird, zwischen den Versandarten zu wählen?
Nicht anders. Eine gesetzliche Vorschrift gibt es dazu nicht.
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