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  #1 (permalink)  
Alt 04.03.2008, 23:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.03.2008
Beiträge: 1
Standard Unlizensiertes Foto im Gästebuch


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Wenn im Gästebuch einer privat betriebenen Homepage ein Eintrag mit einem Foto getätigt wird und sich daraufhin der Fotograf meldet und eine Unterlassungserklärung verlangt, stellen sich folgende Fragen:
1. Wie kann man sich gegen solche Einträge schützen?
2. Kann in der Unterlassungserklärung verlangt werden, dass gegenüber Dritten absolutes Stillschweigen über diese Unterlassungserklärung bewahrt werden muss?
3. Kann in der Unterlassungserklärung eine hohe Geldstrafe bei Wiederholung gefordert werden (der man ja schutzlos ausgeliefert ist - siehe 1.)?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.03.2008, 16:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Unlizensiertes Foto im Gästebuch

Zitat:
1. Wie kann man sich gegen solche Einträge schützen?
Gar nicht. Das ist die Inhaltshaftung des Betreibers. Der Betreiber könnte aber den tatsächlichen Verursacher benennen und die Haftung weitergeben (damit wäre er aussen vor, würde heißen, er widerspricht der Abmahnung und sendet die Daten des tatsächlichen Rechtsverletzers an den Urheber). Kann er das nicht, war ihm wohl seine Haftung für Inhalte vorher nicht bewußt - und nun muss er dafür geradestehen.
Siehe die unzähligen Beiträge zum Thema Haftung für Inhalte hier im Forum.
Zitat:
2. Kann in der Unterlassungserklärung verlangt werden, dass gegenüber Dritten absolutes Stillschweigen über diese Unterlassungserklärung bewahrt werden muss?
Kann, da die Regelungen hier frei definierbar sind, es gibt keine gesetzlichen Vorschriften dafür. Und solange es nicht gegen Gesetze oder gute Sitten verstößt, kann vereinbart werden was will.
Allerdings würde ich als Betroffener eine solche Vereinbarung an einen viel geringeren Geldbetrag knüpfen.
Zitat:
3. Kann in der Unterlassungserklärung eine hohe Geldstrafe bei Wiederholung gefordert werden (der man ja schutzlos ausgeliefert ist - siehe 1.)?
Ja das ist üblich. Und dem schutzlos ausgesetzt sein: siehe Antwort zu 1.
Außerdem handelt es sich bei dem Wiederholungsfall um die gleiche Rechtsverletzung, bei einem anderen Bild geht alles wieder von vorn los ...
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  #3 (permalink)  
Alt 11.06.2008, 01:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Unlizensiertes Foto im Gästebuch

Zitat:
Zitat von Bagojowitsch Beitrag anzeigen
Wenn im Gästebuch einer privat betriebenen Homepage ein Eintrag mit einem Foto getätigt wird und sich daraufhin der Fotograf meldet und eine Unterlassungserklärung verlangt, stellen sich folgende Fragen:
1. Wie kann man sich gegen solche Einträge schützen?
Gegen unerwünschte bzw. rechtswidrige Einträge in einem Forum etc. kann man sich meiner Einschätzung nach nur schützen, indem man die Einträge erst nach Freischaltung veröffentlicht, also vorher kontrolliert.

Zitat:
2. Kann in der Unterlassungserklärung verlangt werden, dass gegenüber Dritten absolutes Stillschweigen über diese Unterlassungserklärung bewahrt werden muss?
Von wem verlangt werden?

Vom Urheber, der die Unterlassungserklärung verlangt? Oder vom Schädiger, der sie abgibt?

Der Urheber kann von jemandem, der eine Urheberrechtsverletzung begeht, üblicherweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangen, in der der Schädiger sich verpflichtet, bei Zahlung von .... im Fall der Zuwiderhandlung zukünftig keine urheberrechtlich geschützten Werke des Urhebers zu veröffentlichen usw.

Mal etwas vereinfacht gesagt: Was das betrifft, hat der Schädiger nur wenig "Spielraum" - der Urheber kann nichts sittenwidriges verlangen, aber die Rechtsprechung geht regelmäßig davon aus, daß allein der Umstand, daß jemand eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, eine Wiederholungsgefahr begründet und der geschädigte Urheber deshalb einen Anspruch darauf hat, seine Rechte mit Hilfe einer solchen strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung zu schützen.

Der Urheber kann sicher nicht eine Konventionalstrafe von 10 Millionen Euro für jede zukünftige Urheberrechtsverletzung fordern - aber die "Strafbewehrung" soll und darf so hoch sein, daß sie eine wirksame Abschreckung bietet. Bei Fotos ist man mit Beträgen um 2.500 Euro pro Verstoß auf der sicheren Seite. (Sagt mein Anwalt, und mir ist das bisher auch noch nie von einem Gericht beanstandet worden. Und ich habe im Laufe der Jahre einen dicken Leitz-Ordner mit Unterlassungserklärungen gesammelt...)

Der Schädiger hat letztlich keine Chance, eine solche Unterlassungsverpflichtung abzulehnen - notfalls verurteilt ihn das Gericht, sie abzugeben.

Ich sehe spontan keinen Grund, warum eine Unterlassungserklärung keine Verschwiegenheitsklausel enthalten können dürfen sollte. Ich gehe davon aus, daß man sowas im Einvernehmen vereinbaren kann.

Aber wer sollte auf welcher Rechtsgrundlage dem Gegner eine Verschwiegenheitsverpflichtung aufzwingen können?

Der Urheber kann meines Wissens nicht verpflichtet werden, über die von ihm erstrittene Unterlassungserklärung zu schweigen. Und dem Schädiger kann man es auch nicht verbieten, über seine rechtliche "Niederlage" zu sprechen. Beiden stehen Rechtsmittel offen, beide können die Presse informieren. (Solange sie sich an die Tatsachen halten.) Auf beiden Seite sehe ich keine Rechtsgrundlage, auf der man eine Verschwiegenheit erzwingen könnte.

Aber warum auch sollte man da Verschwiegenheit vereinbaren? Weil's einem peinlich ist? Solange es nicht vor Gericht geht, ist es eh nicht öffentlich - sollte es zu einem Prozeß kommen, ist der aber zwangsläufig öffentlich.

Zitat:
3. Kann in der Unterlassungserklärung eine hohe Geldstrafe bei Wiederholung gefordert werden
Ja. Nicht unbegrenzt, aber ganz sicher schmerzhaft hoch. Genau das ist nämlich ihr Sinn und Zweck.

Zitat:
(der man ja schutzlos ausgeliefert ist - siehe 1.)?
Du bist dem nicht "schutzlos" ausgeliefert. Du mußt und kannst verhindern, daß in Deinem Forum etc. Rechtsverstöße begangen werden.

Ggf. mußt Du eben sicherstellen, daß Du diejenigen, die Dir das da reinstellen, in Regress nehmen kannst. Also z.B. Kaution verlangen. Damit sicherst Du Dich zumindest gegen den Schaden ab. Oder eben vorher lesen und dann erst freischalten. Oder das Posten von Bildern generell abstellen. Das geht ja eigentlich in jeder Foren-Software.

Sollen die Leute doch einen Link setzen, das ist rechtlich in den allermeisten Fällen unproblematisch.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.06.2008, 01:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Unlizensiertes Foto im Gästebuch

Zitat:
Sollen die Leute doch einen Link setzen, das ist rechtlich in den allermeisten Fällen unproblematisch.
Ist es nicht.
http://www.e-recht24.de/artikel/linkhaftung/
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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