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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 05.03.2008, 13:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2008
Beiträge: 1
Unglücklich Kündigung DSL Vertrag und Umzug


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Hallo, wenn man umzieht, den Internetanbieter hierüber zunächst telefonisch und dann per Fax informiert, eine Ummeldebescheinigung nachschickt, geht man im allgemeinen nach erfolgtem Umzug von einer ensprechend vorgenommenden Kündigung aus. Wenn man wiederum nach 1Jahr(!) eine Forderúngs-Aufstellung eines Anwaltes von satten510€ erhält, da man Grundgebühren nicht gezahlt hat, kann einen das schon schocken. Einen schriftlichen Austausch gab es nach der Kündigung nicht, lt. Anwalt seien 2Mahnungen seitens des Internet Anbieters ergangen, diese kamen allerdings sonderbarer Weise, trotz gestelltem Nachsendeantrag, niemals beim kunden an, genauso wenig wie man angeblich telefoniert oder Faxe gesendet hätte. In einem telefonat mit dem ehemaligen Internet Anbieter wird man an die Anwälte verwiesen- diese teilen einem mit, dass ein Unternehmen satte2 Jahre zeit hat nach 30Tagen Zahlungsverzug , den Vorgang einem Anwalt zu übergeben- Danke also, hätte also schlimmer kommen können, wenn man weitere 12 Monate gewartet hätte:???: Jetzt bekommt man angeboten den Betrag sofort komplett zu zahlen und den Vertrag damit zu kündigen ( ansonsten würde er 24Monate weiterlaufen, da ja angeblich noch nie gekündigt...:evil: ) Andererseits, im Falle einer Stundung läuft er eben noch munter 2Jahre weiter. Wer weiß etwas, muss gezahlt werden?? Um jeden Tip Dankbar...
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  #2 (permalink)  
Alt 05.03.2008, 16:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Kündigung DSL Vertrag und Umzug

Zitat:
Hallo, wenn man umzieht, den Internetanbieter hierüber zunächst telefonisch und dann per Fax informiert, eine Ummeldebescheinigung nachschickt, geht man im allgemeinen nach erfolgtem Umzug von einer ensprechend vorgenommenden Kündigung aus.
Das ist eben der Fehler. Eine Kündigung ist auch als solche kenntlich zu machen. Nicht nur "Ich ziehe um" sondern "Ich ziehe um und kündige".
Und inzwischen ist es allgemein bekannt, dass Kündigungen zumindest per Einschreiben verschickt werden sollten, damit man die Kündigung später nachweisen kann. Kann man das nicht, wird es im Streitfall sehr schwer.
Zitat:
diese teilen einem mit, dass ein Unternehmen satte2 Jahre zeit hat nach 30Tagen Zahlungsverzug , den Vorgang einem Anwalt zu übergeben- Danke also, hätte also schlimmer kommen können, wenn man weitere 12 Monate gewartet hätte:???:
Stimmt, das ist nämlich die Verjährungsfrist.
Zitat:
Jetzt bekommt man angeboten den Betrag sofort komplett zu zahlen und den Vertrag damit zu kündigen ( ansonsten würde er 24Monate weiterlaufen, da ja angeblich noch nie gekündigt...:evil: )
Da der Anbieter davon ausgeht das der Vertrag noch läuft (es sei denn, man kann die Kündigung nachweisen) ist das Angebot legitim.
Zitat:
Wer weiß etwas, muss gezahlt werden??
Aus meiner Sicht ja, es sei denn, man kann die Kündigung nachweisen.
Zitat:
Um jeden Tip Dankbar...
Möglichkeit wäre, einen Anwalt alles prüfen lassen und einen Vergleich anzustreben. Allerdings könnte es sein, dass der Anwalt zu dem selben Schluß kommt wie ich - dann kämen dessen Kosten noch dazu ...
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