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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Sehr geehrte Damen und Herren, Käufer A kauft Schuhe in einem Onlineshop.Reklamiert diese nach 6 Monaten und will Sie zurückschicken Der Onlineshop will die Ware "begutachten" und dann entscheiden. Wer trägt die Versandkosten? Herzlichen Dank MUC19 |
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| Kommt darauf an. zu prüfen ist erstmal, ob es ein verbrauchsgüterkauf (Unternehmer - Verbraucher, bewegliche Sache) war. Und ist der Schaden vor oder nach Ablauf von 6 Monaten aufgetreten. Wenn beides ja, dann hat der Verkäufer die Kosten zu tragen, da dann angenbommen werden kann, dass die Sache von Anfang an mangelhaft war (es sei denn, es ist von der Art der Sache her ausgeschlossen). Dann hat der Verkäufer mangelhafte Wrae geliefert und muss nachbessern (einschließlich der Kosten). Wenn nur eins nein, dann muss der Verkäufer die Kosten nicht tragen. |
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| Zitat:
Ja,es war ein verbrauchsgüterkauf und der Schaden ist erst nach 6 Monaten aufgetreten. mfg MUC19 |
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| Dann würde ich sagen, der Käufer muss das Porto erstmal zahlen. Und ansonsten kommt nur noch Garantie in Frage - und die Bedingungen kann der Verkäufer festlegen. |
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| Aber ist das Zeitlimit, in dem man davon ausgeht, dass der Schaden vor Kauf entstanden ist, nicht 6 Monate? Danach muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden schon vor Kauf / Ankunft vorhanden war. |
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