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| Anzeige wie schaut es denn beim Urheberrecht bei Foren- und Gästebucheinträgen aus? Prinzipiell liegt das Recht ja beim Autor, anderer Seits erlaubt er ja zumindest die Veröffentlichung auf der Website auf der er den Beitrag schreibt. Was wäre nun wenn sich der Websitebetreiber eine neue Domain zulegen würde und die gesamte Homepage mit Änderungen im Design dorthin umziehen würde, der Autor hat der Veröffentlichung auf dieser Page ja eigentlich nicht zugestimmt... Gehen wir weiter, was wäre wenn der Betreiber nun auf der Webits Bannerwerbung einrichten und damit Geld verdienen würde, dann würde er jetzt plötzlich quasi mit der Arbeit des Autors Geld verdienen, wie schaut es hier aus? Und nun treiben wir es auf die Spitze, sagen wir die Gästebucheinträge oder ein Teil davon ist so interessant, dass der Page-Betreiber das Ganze gerne als Buch verkaufen würde, kann er das ohne Zustimmung aller Autoren? Nun wird ja in Gästebüchern oft gar kein Autor angegeben, wie schaut es dann aus? Vielleicht könnt ihr ein bisschen Klarheit schaffen... thx, unique |
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| Das kommt auf den Text selbst an, ein pauschales Urheberrecht bekommt man nicht einfach indem man was in ein Forum klatscht. Es bedarf einer gewissen Schöpfungshöhe, d.h. es muss eine individuelle geistige Leistung durch den Autor erbracht worden sein. Erst dann kann man Rechte aus dem UrhG geltend machen. Bei den meisten Forenbeiträgen ist das jedoch zu verneinen. Was Banner oder Ads angeht, nun wenn der Autor eines Beitrages dies weiß und auch erkannt hat und schreibt dennoch einen Beitrag der dem Urheberrecht unterliegen würde, hat er aus meiner Sicht gleichzeitig seine Einwilligung dazu gegeben, das der Betreiber mit seinem Beitrag indirekt Geld durch Bannerwerbung verdient. Einen Anspruch auf eigene Vergütung würde ich hier nicht sehen. Schließlich war dies einem vorher bewusst. Sind die Beiträge vor der Einführung von Werbung erstellt wurden, könnten die Autoren durchaus einen Anspruch auf Vergütung haben, wenn der Text urheberrechtlich relevant ist oder zumindest ein Leistungsschutzrecht, aber auch den gibt es nicht auf jeden Text im Web. Ein Löschungsanspruch besteht grundsätzlich. Bei einem Buch würde ich es ähnlich sehen, aber es dürfte eher fraglich sein ob aus einem Forum ein Buch gemacht werden sollte. Einzig bei Foren-RPGs kann man sich das vorstellen, wo man auch noch ein Urheberrecht bejahen könnte. Hier würde ich dann den Fall des § 9 UrhG, Urheber verbundener Werke, sehen. Entsprechend bedarf es zum einen die Einwilligung der Urheber, zum anderen eine gemeinsame Vergütung. Ob nun ein Autor dabei steht oder nicht, ein Werk kann auch anonym verfasst werden und ändert nichts an der Urheberschaft.§ 66 UrhG
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| Also wenn eine Schöpfungshöhe besteht,der Forumbetreiber umzieht, müsste der Forumsbetreiber erstmal Sie fragen ob sie es genehmigen,dazu stellt dieser bekanntlich eine frist ein von etwa 14 Tagen. Es mal auch so gesagt bei einem Umzug,geht der Besitzer davon aus,dass Sie auch damit einverstanden sind.Ansonsten müssen Sie auf eine Löschung lt. Urheberrecht,ihn erstmal 3x ermahnen. stellen sie sicher, durch die Links bei ihren beiträgen (Browser ,wo man HP eingibt? copy´n her) [COLOR="DarkRed"]Es kann durch aus sein dass dieser so clever ist,und ihre beiträgen trotz allem auf seinem Server beläst ohne dass Sie es sehen.[/COLOR] Was das herstellen eines Buches angeht: Dazu braucht dieser ihre Zustimmung,ohne dies macht er sich Strafbar wenn sie zum beispiel eine zustimmung abgegeben haben,haben Sie vorab erstmal anspruch auf eine Autorenvergütung. Dies kann z.b. ~ 10 bücher um sonst sein,oder auch den kauf des Buches um etwa 3-7 € weniger zu dem Landenpreis sein. Damit können Sie immer wieder diese bücher kaufen und mit selbst geschick zum Ladenpreis weiter verkaufen. Zitat:
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| Hey, danke für die Antworten! Ein paar Sachen sind mir noch unklar: Nehmen wir mal an jemand gibt bei einem Gästebuch keinerlei Kontaktdaten an, dann kann er ja eigentlich keine Löschung verlangen, weil der Betreiber ja nicht prüfen kann, ob derjenige, der die Löschung verlangt wirklich der Autor ist, oder? Seilschaft meinte, dass die Benutzer gefragt werden müssen, wenn das Forum umzieht, aber wie ist ein Umzug definiert? Geht es darum wo die Daten liegen, d.h. müsste der Betreiber fragen, wenn er die Datenbank wechselt, die URL aber die gleiche bleibt? Oder müsste er fragen wenn er die URL wechseln will? Und wie seiht es aus wenn er nur eine weitere URL hinzunimmt, die auf die gleiche Seite verlinkt? Wie wäre es wenn er auf einen neuen Server mit neuer URL umzieht und auf der alten URL einen Link zur neuen URL hinterlässt? Was darf der Betreiber denn bei der Registrierung im Forum verlangen, kann er zum Beispiel verlangen, dass ihm das Urheberrecht abgetreten wird? Oder kann er verlangen, dass ihm erlaubt wird die Daten generell im Internet unter Nennung der Emailadresse des Urhebers zu verbreiten, quasi auf beliebigen Webseiten? We schaut es hier mit einem Hinweis auf die möglichee zukünftige kommerzielle Nutzung aus? Wenn nun von Anfang an Banner auf der Homepage sind kann der Benutzer ja im Normalfall nicht unterscheiden, ob es sich dabei um kommerzielle oder private Banner handelt. Würden nun zunächst nicht-kommerzielle Banner gegen kommerzielle Banner ausgetauscht, müssten die Benutzer darüber informiert werden? Denn eigentlich mussten sie ja vorher bereits davon ausgehen, dass die Banner kommerziell sein könnten. thx, unique |
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Aber ein Forumbetreiber, der etwas von seinem Forum und seinen Nutzer hält findet auch Möglichkeiten, seine Nutzer zu informieren. Manchmal frage ich mich, von was für Foren wir hier reden .... Zitat:
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| Tags: forenbeitraegen, urheberrecht |
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