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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 06.03.2008, 20:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2008
Beiträge: 2
Standard Falschangaben bei Gewinnspiel


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Guten Tag,

Wenn man eine Seite gründet, in der man etwas gewinnen kann indem man Werbung anklickt und damit der besitzer verdient - Aber durch das Klicken nichts gewinnt, weil der Beitzer Falschangaben getätigt hat. D.h. Man klickt auf diese Werbung und man kann nix gewinnen, nur der besitzer hat gewinn davon.
Ist das rechtlich erlaubt?

und noch etwas: Wenn der Besitzer dazu schreibt, das diese aktion Aktuell nicht aktiv ist aber der Text, wo da steht das man durch das klicken etwas gewinnen kann groß darüber steht, ist dies Rechtlich erlaubt?
Der Besitzer möchte dann damit doch ausdrücken das man zurzeit nichts gewinnen kann!
Ist dies Rechtlich erlaubt? Oder kann der besitzer da gefahr laufen?
Ich hoffe ihr habt alles verstanden
Mit freundlichen Grüßen
Opama
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  #2 (permalink)  
Alt 06.03.2008, 20:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Falschangaben bei Gewinnspiel

Zitat:
Wenn man eine Seite gründet, in der man etwas gewinnen kann indem man Werbung anklickt und damit der besitzer verdient - Aber durch das Klicken nichts gewinnt, weil der Beitzer Falschangaben getätigt hat. D.h. Man klickt auf diese Werbung und man kann nix gewinnen, nur der besitzer hat gewinn davon.
Ist das rechtlich erlaubt?
Dies würde ich strafrechtlich unter dem Stichwort Betrug sehen:
Zitat:
STGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich ... einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher ... Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Zitat:
Wenn der Besitzer dazu schreibt, das diese aktion Aktuell nicht aktiv ist aber der Text, wo da steht das man durch das klicken etwas gewinnen kann groß darüber steht, ist dies Rechtlich erlaubt?
Das würde ich als Versuch bezeichnen. Schließlich könnte der Betrewiber der Seite das ja auch einfach entfernen. Will er aber nicht, weil er versiuchen will, andere übers Ohr zu hauen. Ob es klappt oder der eine oder andere vielleicht doch die Bemerkung liest, kann dahingestellt bleiben.
Zitat:
Der Besitzer möchte dann damit doch ausdrücken das man zurzeit nichts gewinnen kann!
Wie gesagt, er könnte die Werbung ja auch entfernen. Und der Wille die Leute mit falschen Angaben zu ködern ist ja gegeben ...
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  #3 (permalink)  
Alt 06.03.2008, 21:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Falschangaben bei Gewinnspiel

aber wenn er darauf hinweist, das die Aktion nicht mehr Aktiv ist, sind diejenigen die Klicken selbst schuld, weil man sich normalerweise solche Texte durchliest.

EDIT: Desweiteren schadet er anderen Menschen durch diese Aktion nicht, damit mein ich, das bei den anderen kein schaden zustande kommt, weder durch geld noch sonst was.

Geändert von Opama (06.03.2008 um 21:51 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 06.03.2008, 22:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Falschangaben bei Gewinnspiel

Zitat:
aber wenn er darauf hinweist, das die Aktion nicht mehr Aktiv ist, sind diejenigen die Klicken selbst schuld, weil man sich normalerweise solche Texte durchliest.
Meiner Meinung nach falsch. Da hier sich wiedersprechende Aussagen gegenüberstehen ("Man kann was gewinnen" - "Zur Zeit nicht") weiß der Besucher nicht, was er glauben soll. Fazit: Wenn dadurch etwas Nachteiliges entsteht, wird zugunsten des Benachteiligten entscheiden.
Zitat:
Desweiteren schadet er anderen Menschen durch diese Aktion nicht, damit mein ich, das bei den anderen kein schaden zustande kommt, weder durch geld noch sonst was.
Wenn ich das richtig verstanden habe, Wird auf die Werbung geklickt. Was dann? Irgendwas muss ja dann passieren, oder bekommt der Besucher eine Fehlerseite? Gut, das wäre dann nicht strafbar, aber dann auch genauso sinnlos wie die Seite selbst ...

Außerdem könnte, neben dem strafrechtlichen, ein Wettbewerbsvorteil entstehen (unlauterer Wettbewerb). Und dabei muss man nicht selbst gewerblich tätig sein (was bei Werbung auf der Seite allerdings angenommen werden könnte, da man dadurch Geld verdient). Somit könnten Firmen, die dadurch Nachteile erhalten (Besucher registrieren sich nicht bei denen, weil die nicht "betrügen") die Seite abmahnen. Und das würde (neben der Erstattung der Kosten) dazu führen, dass die Werbung verschwinden muss. Gleiches Ergebnis
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