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| Anzeige jetzt ist natürlich die frage, ob das alles legal ist. aber eigendlich schon, denn der downloadhelper macht ja nichts anderes als die datei aus dem browser zu holen, oder?? und wenn anhören legal ist muss das "aufzeichnen" ja auch legal sein!? |
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| Es kommt aus meiner Sicht darauf an WER streamt. Denn auch beim Stream gilt das die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig zum Download angeboten werden darf. Erfolgt die "Aufnahme" aus dem Stream eines Radiosenders, ist von der Rechtmäßigkeit auszugehen. Findet das aber von einem "Piratensender", das soll heißen von jemanden der einfach aus Spaß streamt, aber dazu keine Rechte erworben hat, dann könnte der Download auch hier rechtswidrig sein. Bei solchen mitschnitten aus z.B. Online-Radios besteht kein Problem, da dies unter die Privatkopie fällt. Es ist ja nichts anderes als wie das Aufnehmen aus dem üblichen Radio. Nur darf die erhaltene Privatkopie nicht weitergegeben oder verbreitet werden, sondern nur ausschließlich zum privaten Gebrauch dienen.
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| ich meine eigendlich nicht das mitschneiden von radiosendern, das hab ich früher mal gemacht, wurde mir dann aber zu blöd. auf den genannten seiten (dizzler, skreemr) gibt es fast jeden titel zum anhören. die seite ist eigendlich nur zum hören von musik gedacht, ein download wird ja nicht angeboten. und jetzt frage ich mich eben ob es legal ist diese gestreamte musik mitzuschneiden. die seiten selber sind auf jeden fall legal und verstoßen gegen keinerlei urheberrecht. |
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| Kommt darauf an. Ich würde sagen, wenn es nur gewollt ist das man sich die Musik im Stream anhört, ein Download nicht gewollt ist und somit auch keine Kopie. Wobei ich das Problem sehe ob man einen solchen Dienst nicht auch als Radio bezeichnen könnte, nur eben mit individueller Auswahl der Werke, statt eines festen Programms. In diesem Fall wäre ein Mitschnitt als Privatkopie legal. Dem entgegenhalten würde ich das hier: "when you make a search, Dizzler only returns publicly available content from the Internet. Dizzler’s technology indexes and then encrypts in-line links to 3rd party websites that publicly host media using the same standards and practices as the major search engines (Google, Yahoo)" Bedeutet für mich das dieser Dienst lediglich das Web nach entsprechenden Dateien durchsucht und diese dann zum Abspielen anbietet. Die Frage ist dann ob diese Dateien rechtmäßig angeboten wurden, das ist nicht deutlich zu erkennen. Ich würde von daher ausgehen das diese Vorlagen nicht rechtmäßig zum Download angeboten werden. Schließlich ist die Herkunft nicht bekannt und im Zweifel sollte man von der Rechtswidrigkeit ausgehen. Somit wäre ein Download untersagt. Das ledigliche Anhören im Stream stellt zwar auch einen Download dar (Cache), dieser ist jedoch auch als technisch bedingt auslegbar, von daher nicht zwingend rechtswidrig. Aber es gibt meines wissens auch noch kein Urteil bezüglich des Streamings und auch nicht bezüglich des Downloads nach der neuen Rechtslage, da der Download ja erst seit diesem Jahr ebenfalls rechtswidrig sein kann.
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| vielen dank für die ausführlichen antworten! das downloaden (cache) in form von anhören ist also legal. aber der downloadhelper macht doch nichts anderes als die datei aus eben diesem cache auf den desktop zu kopieren!?! dann verstehe ich nicht was daran weniger legal sein soll. außerdem stellt sich mir die frage ob diese form von downloaden überhaupt nachzuverfolgen ist!? |
| Tags: legal, streammitschnitte |
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