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  #1 (permalink)  
Alt 08.03.2008, 22:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 19
Standard Musikuntermalung


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Folgende Situation:

Eine Person betreibt eine Erotikseite mit speziellen Thema, so etwas wie Fußfetisch oder Tabledance oder irgendetwas auf der Erotikschiene.

Und weil gewisse Sachen halt ohne Musik nicht auskommen, hinterlegt er die von ihm selbst gestalteten Clips mit Musik.

Und mit Musik ist triviale, offensichtlich urheberrechtlich geschützte Musik gemeint.

Was muss die Person tun, um Clips legal vertreiben zu können, die mit Musik hinterlegt sind?

Geändert von honkfonz (08.03.2008 um 22:28 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 08.03.2008, 23:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Musikuntermalung

Zitat:
Was muss die Person tun, um Clips legal vertreiben zu können, die mit Musik hinterlegt sind?
Die Genehmigung vom Urheber / Verwertungsgesellschaft der Musik haben und die entsprechenden Gebühren / Lizenzen zahlen
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  #3 (permalink)  
Alt 09.03.2008, 10:59
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Musikuntermalung

Neben dem was aaky gesagt hat, sollte auch hier der Rechteinhaber bzw. Urheber direkt um Erlaubnis geben werden. Denn gerade in Verbindung mit Erotik können manche Künstler... nun... allergisch reagieren. Schließlich könnte das als "Entstellung" des Werkes angesehen werden, wenn es in Verbindung mit erotischen Inhalten gestellt wird. Nicht jeder Künstler möchte das.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.03.2008, 23:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 19
Standard AW: Musikuntermalung

Danke für die Antworten!
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  #5 (permalink)  
Alt 18.03.2008, 15:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2008
Beiträge: 1
Standard AW: Musikuntermalung

Zitat:
Zitat von honkfonz Beitrag anzeigen
Folgende Situation:

Eine Person betreibt eine Erotikseite mit speziellen Thema, so etwas wie Fußfetisch oder Tabledance oder irgendetwas auf der Erotikschiene.

Und weil gewisse Sachen halt ohne Musik nicht auskommen, hinterlegt er die von ihm selbst gestalteten Clips mit Musik.

Und mit Musik ist triviale, offensichtlich urheberrechtlich geschützte Musik gemeint.

Was muss die Person tun, um Clips legal vertreiben zu können, die mit Musik hinterlegt sind?
Für Musik im Internet zur Untermalung ist die GEMA zuständig, somit fallen GEMA Gebühren an. Diese sind aber sehr moderat und kostengünstig, wobei der Homepagebetreiber aussuchen kann, ob er nach Seitenaufrufen zahlen oder eine von den Abrufen unabhängige, einmalige Pauschale entrichten will.
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