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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 10.03.2008, 23:15
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Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 2
Standard unsachgemäße Prüfung - Wertminderung


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Also angenommen der Käufer (K) und der Verkäufer (V) haben die Transaktion bei Ebay abgewickelt. V hat Geld erhalten und K hat Ware erhalten. Nach 4 Tagen bemängelt K, das die Lautsprecher defekt sind. Ware wird ausgetauscht - da Garantie (V ist gewerblich). Vor Versand des Umtauschgerätes wird es auf Funktion geprüft - alles i.O. 2 Tage nach Erhalt der Ware schreibt K, will von Kaufvertrag zurücktreten und Geld zurück + Porto.
1.Was für ein Recht hat jetzt V auf Wertminderung, wenn K die Ware nicht wie in einem Ladengeschäft möglich geprüft hat, sondern nehmen wir mal an es wäre eine Stereoanlage, diese erst auf volle Lautstärke gestellt hat und dann den CD-Player auf play gedrückt hat. Oder bei einem Mofa anstatt des Sprits Diesel getankt hat, und ohne Reparatur die Ware gar nicht mehr gebrauchsfähig ist?
2. V hat Zeugen das die Ware i.O. war als sie versand wurde. Seriennummer, Bilder, aber die sagen ja nichts über Klang.
3. Kann K per Anwalt auf die gesamte Summe klagen, oder mit Negativbewertung drohen wenn die Reparaturkosten ihm von der Gesamtsumme abgezogen werden?
4. Wie sollte V sich in einer solchen Situation generell verhalten.

Ich danke schonmal für Euren Rat.
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  #2 (permalink)  
Alt 10.03.2008, 23:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: unsachgemäße Prüfung - Wertminderung

zu 1. Der Wertersatz ist gesetzlich geregelt
Zitat:
BGB § 346 Wirkungen des Rücktritts
(2) Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit
...
3.der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.

BGB § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
...
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden.
Ist er also darauf hingewiesen wurden, dass ein Widerrufssrecht, muss er Wertersatz leisten. Die Höhe bestimmt sich sich nach dem Schaden.
Ist ein derartiger Hinweis nicht (nachweislich) erfolgt, hat der Verkäufer schlechte Karten.

zu 2. Das würde dann nachweisen, dass die Verschlechterung durch den Käufer entstanden ist. Also nur eine Frage der Beweisführung.

zu 3. Dürfen und können kann er, nur was dabei rauskommt ist immer die Frage. Wenn er sich an einen Anwalt wednet, wird der zunächst die Sinnhaftigkeit prüfen. Wenn der Anwalt der Meinung ist, dass der Käufer Recht hat, wird er sich bei dem Verkäufer melden. Dann ist es an ihm, zu reagieren.
Was die Negativbewertung angeht: Auch das kann der Käufer, wenn es berechtigt und begründet ist. Bei einer ungerechtfertigten Bewertung kann man die Entfernung verlangen.

zu 4. Ds ist problematisch. Zunächst sollte der Verkäufer prüfen, ob er alle rechtlichen Voraussetzungen (Widerrufsrecht, Wertersatz & Information siehe oben) erfüllt hat. Hat er das, und ist sich sicher, dass die Verschlechterung durch unsachgemäße Verwendung eingetreten ist, kann er dem Rücktritt widersprechen. Dann wird das Ganze vor Anwälten enden ...
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  #3 (permalink)  
Alt 11.03.2008, 23:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2008
Beiträge: 2
Standard AW: unsachgemäße Prüfung - Wertminderung

Also wenn im Widerrufsrecht, mit drin steht, das bei Wertminderung der Ware, der entstandene Schaden vom K zu leisten ist, bzw. weniger zurückgezahlt wird, ist alles im Grünen Bereich.

Ein entstandener Schaden kann man dann mit Reparaturkostenvoranschlag belegen?

Zählen die eigenen Mitarbeiter des V. als Zeugen, oder nicht wegen befangenheit - z.B. angst den Job zu verlieren?
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  #4 (permalink)  
Alt 12.03.2008, 09:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: unsachgemäße Prüfung - Wertminderung

Zitat:
Also wenn im Widerrufsrecht, mit drin steht, das bei Wertminderung der Ware, der entstandene Schaden vom K zu leisten ist, bzw. weniger zurückgezahlt wird, ist alles im Grünen Bereich.
So würde ich das sehen. Allerdings muss die Wertminderung durch unsachgemäße Prüfung oder eine Prüfung erfolgt sein, die untypisch ist. Nur weill die verpackung geöffnet, die Batterien eingelegt und vielleicht bestimmte Schutzfolien entfernt wurden, ist meiner Meinung nach keine Wertminderung aufgetreten.
Zitat:
Ein entstandener Schaden kann man dann mit Reparaturkostenvoranschlag belegen?
Zum Beispiel. Allerdings muss auch der einer objektiven Prüfung standhalten.
Zitat:
Zählen die eigenen Mitarbeiter des V. als Zeugen, oder nicht wegen befangenheit - z.B. angst den Job zu verlieren?
Aus meiner Sicht ja. Wobei das wohl immer auf den Einzelfall ankommen wird (Abhängigkeiten u.ä.)
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