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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige 1.Was für ein Recht hat jetzt V auf Wertminderung, wenn K die Ware nicht wie in einem Ladengeschäft möglich geprüft hat, sondern nehmen wir mal an es wäre eine Stereoanlage, diese erst auf volle Lautstärke gestellt hat und dann den CD-Player auf play gedrückt hat. Oder bei einem Mofa anstatt des Sprits Diesel getankt hat, und ohne Reparatur die Ware gar nicht mehr gebrauchsfähig ist? 2. V hat Zeugen das die Ware i.O. war als sie versand wurde. Seriennummer, Bilder, aber die sagen ja nichts über Klang. 3. Kann K per Anwalt auf die gesamte Summe klagen, oder mit Negativbewertung drohen wenn die Reparaturkosten ihm von der Gesamtsumme abgezogen werden? 4. Wie sollte V sich in einer solchen Situation generell verhalten. Ich danke schonmal für Euren Rat. |
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| zu 1. Der Wertersatz ist gesetzlich geregelt Zitat:
Ist ein derartiger Hinweis nicht (nachweislich) erfolgt, hat der Verkäufer schlechte Karten. zu 2. Das würde dann nachweisen, dass die Verschlechterung durch den Käufer entstanden ist. Also nur eine Frage der Beweisführung. zu 3. Dürfen und können kann er, nur was dabei rauskommt ist immer die Frage. Wenn er sich an einen Anwalt wednet, wird der zunächst die Sinnhaftigkeit prüfen. Wenn der Anwalt der Meinung ist, dass der Käufer Recht hat, wird er sich bei dem Verkäufer melden. Dann ist es an ihm, zu reagieren. Was die Negativbewertung angeht: Auch das kann der Käufer, wenn es berechtigt und begründet ist. Bei einer ungerechtfertigten Bewertung kann man die Entfernung verlangen. zu 4. Ds ist problematisch. Zunächst sollte der Verkäufer prüfen, ob er alle rechtlichen Voraussetzungen (Widerrufsrecht, Wertersatz & Information siehe oben) erfüllt hat. Hat er das, und ist sich sicher, dass die Verschlechterung durch unsachgemäße Verwendung eingetreten ist, kann er dem Rücktritt widersprechen. Dann wird das Ganze vor Anwälten enden ... |
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| Also wenn im Widerrufsrecht, mit drin steht, das bei Wertminderung der Ware, der entstandene Schaden vom K zu leisten ist, bzw. weniger zurückgezahlt wird, ist alles im Grünen Bereich. Ein entstandener Schaden kann man dann mit Reparaturkostenvoranschlag belegen? Zählen die eigenen Mitarbeiter des V. als Zeugen, oder nicht wegen befangenheit - z.B. angst den Job zu verlieren? |
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| Tags: pruefung, unsachgemaesse, wertminderung |
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