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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Meiner Meinung nach ja. Es sei denn, das Pseudonym ist ein eingetragener Künstlername. Dann reicht auch der. Das Impressum dient schließlich zur Identifikation des Anbieters und muss eine zustellfähige Adresse beinhalten. Und dazu ist nun mal der richtige Name erforderlich. |
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| Sehe ich ähnlich, auch wenn es sich blöd anhört. Kann man aber einfach umgehen, würde den Verkauf einfach einem Dritten überlassen, der dann auch die Seite betreibt. Somit wäre man wiederum aus dem Schneider und bleibt auch so unerkannt.
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| Tags: impressumpflicht |
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| Impressumpflicht - domainabhängig? | Anonymous | Sonstiges zum Onlinerecht | 1 | 10.03.2006 07:11 |
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