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| Anzeige ich hoffe ich bekomme hier ein paar Anhaltspunkte, ob das, was ich vorhabe schon von Anfang an gefährdet sein könnte. Folgende Ausgangsituation: Es besteht eine eigenständige Onlinepräzens (xyz.com) in einer Subdomäne (abc.xyz.com) mit diversen Bildern von Verstärkern. Diese Bilder sind mit Hilfe von verschiedenen Usern per E-Mail zusammengetragen worden. Es ist also quasi ein Katalog mit vielen Fotos und Infos. Nun hat der Herr ABC (Moderator), der das bisher gemacht hatte aufgehört und die Subdomain wird nicht mehr aktualisiert. Jetzt wollte ich das Projekt weiter führen, allerdings auf einer anderen Domain/Webspace und mit komplett neuem Outfit. Es soll am Anfang der Datenbestand (Bilder) der alten Page genutzt werden. Also habe ich dort angefragt und der Herr ABC hat mir den Datenbestand gesendet und seine Einstimmung zum Projekt. Der Administrator der Hauptdomäne war bisher leider nicht erreichbar... Hat der Admin der Top-Level-Domain (der eigentlich nicht viel mit der Subdomain zu tun hatte, außer Bereitstellung des Webspaces) nun überhaupt noch eine Art Anspruch, bzw. kann da viel dagegen machen, wenn ich das Projekt online stelle? Und mir ist durchaus bewusst, dass das Urheberrecht der Bilder auf einem anderen Blatt geschrieben steht. Mit freundlichem Gruß, Andreas |
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| Entscheidend ist, wer der Betreiber ist. Ein Mod ist normalerweise nicht der Betreiber - und hat somit eigentlich keinerlei Rechte am Inhalt. Es sei denn, er handelt als Stellverteter oder mit einer entsprechenden Vollmacht des Betreibers. Ich würde also sagen, es kommt auf das Verhältnis Mod zu Betreiber an, wie das im Einzelfall geregelt ist. Zitat:
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| Danke. Mit den Bildern meinte ich nur, dass das ein weiteres Problem ist, dessen ich mir bewusst bin. Wollte nur erstmal das andere klären, weil das vorrangig wäre... Es bestand zwischen Mod und Admin nur eine Art Interessengemeinschaft, bei der Domain und Webspace bereit gestellt wurden. Die geistige Arbeit und Organisation der Daten kommt rein vom Mod. Ein kommerzielles Ziel wurde nicht verfolgt. Hätte damit der Mod nicht durchaus das Recht, seine Arbeit weiter zu geben, weil er ja selber entscheiden kann wo sein Werk veröffentlicht/ weitergeführt wird, ohne den Domain-Inhaber zu fragen (der ja keine eigene Arbeit daran geleistet hat, außer der technischen Grundlage)? Oder geht eine geleistete Arbeit des Mod automatisch an den Betreiber über, bzw. gibt ihm automatisch eine Art Mitspracherecht (ohne eine schriftliche Absprache getroffen zu haben)? |
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| Das kommt ganz auf die spezielle Vereinbarung an. Wichtig sind halt solche Begriffe wie "Stellvertretung", "Auftrag", "Selbständig" .. Beispiel: 1. Jemand beauftragt jemanden, eine Webseite zu erstellen ... die Webseite "gehört" dem, der die Seite beauftragt hat. 2. Jemand stellt Webspace zur Verfügung, der ander ekann damit machen was er will .. die Webseite "gehört" dem, der sie gebaut hat. Gibt es keine Vereinbarung, kommt es wohl darauf an, was die "Parteien" gewollt haben. Kann man sich darüber nicht einigen, wird es wohl zum Streit kommen, wo ein unbeteiligter Dritter (sowas nennt sich meistens Richter Also ich persönlich würde die Genehmigung des Betreibers schon einholen, bevor ich mich auf sowas einlassen würde ... |
| Tags: fuehren, onlinepraesenz |
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