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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 12.03.2008, 14:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.03.2008
Beiträge: 4
Standard Haftungsausschluß (öffentlich/privat)


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Hallo,

folgender konstruierter Fall: eine Gruppe von Leuten, die sich regelmäßig zu einem bestimmten Thema in einer Internet-Community online austauschen würde, will sich auch mal im "realen Leben" treffen.
Mal angenommen so würden 200-300 Leute zusammen kommen, die eine Wanderung mit anschließendem Grillabend und Übernachtung durchführen wollten.
Die Einladung erfolgte über die o.g. Internet-Community.

1. Wäre dies eine private oder öffentliche Veranstaltung?

2. Könnten sich die Personen, die sich dankenswerterweise bereiterklären das Treffen zu organisieren, irgendwie der Haftung bei möglichen Sach- oder Personenschäden entziehen (Veranstalterhaftung) indem sie bereits in der Einladung auf den rein privaten Charakter des Treffens hinweisen (und bei der jeder damit rein privat haftet)?

Gruß
Klaus
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  #2 (permalink)  
Alt 12.03.2008, 17:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Haftungsausschluß (öffentlich/privat)

Zitat:
1. Wäre dies eine private oder öffentliche Veranstaltung?
Öffentlich bedeutet meiner Meinung nach "freier" Personenkreis. Auch wenn sie alle Mitglieder der Community sind, es kommt darauf an, ob noch andere "hinzustoßen" können.
Zitat:
2. Könnten sich die Personen, die sich dankenswerterweise bereiterklären das Treffen zu organisieren, irgendwie der Haftung bei möglichen Sach- oder Personenschäden entziehen (Veranstalterhaftung) indem sie bereits in der Einladung auf den rein privaten Charakter des Treffens hinweisen
Der Haftung kann man sich auch als privater Veranstalter meiner Meinung nach nicht entziehen. Veranstalter bleibt Veranstalter.
Und wie gesagt, bei der Menge würde ich schon keine private Veranstaltung mehr sehen, da der Kreis der Teilnehmer nicht beschränkt ist (jeder könnte sich ja ganz schnell mal anmelden ...)
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  #3 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 12:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.03.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Haftungsausschluß (öffentlich/privat)

Hallo,

erstmal merci für die Infos.

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Der Haftung kann man sich auch als privater Veranstalter meiner Meinung nach nicht entziehen. Veranstalter bleibt Veranstalter.
Würde dies strenggenommen bedeuten, daß Frau A privat haftet wenn z.B. die Nachbarin zum Kaffeeklatsch kommt, dabei stolpert und sich den Finger bricht da Frau A der Veranstalter des Kaffeenachmittags ist?

cu
Klaus
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  #4 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 12:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Haftungsausschluß (öffentlich/privat)

Wenn Frau A Gefahrenstellen in der Wohnung hat, ja.
Also der "Sorgfaltspflicht" nicht nachkommt (die Treppe im Haus hat mehrere fehlende Stufen) oder vorsätzlich Gefahrenstellen schafft (die Messer hängen in dünnen Fäden an der Decke).
Wenn Frau B aber nur ihre Beine nicht hebt, wohl kaum. Ich würde hier die "Schuldfrage" und das "normale" Verhalten als Anhaltspunkt sehen. Aber im Endeffekt könnte Frau B immer Frau A verantwortlich machen, kommt nur darauf an, wie weit sie damit kommt.
In der Regel ist sowas aber durch die private Haftpflicht mit angedeckt.

Nur bei einer Veranstaltung, an der mehrere hundert teilnehmen (was ich schon als eine sehr große Veranstaltung betrachte) hat man eben besondere Verpflichtungen - und wenn man denen nicht nachkommt, haftet man.

Ich würde hier auch keinen Unterschied zwischen privat oder öffentlich sehen. Kann mich aber auch täuschen
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  #5 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 16:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.03.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Haftungsausschluß (öffentlich/privat)

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Nur bei einer Veranstaltung, an der mehrere hundert teilnehmen (was ich schon als eine sehr große Veranstaltung betrachte) hat man eben besondere Verpflichtungen - und wenn man denen nicht nachkommt, haftet man.

Ich würde hier auch keinen Unterschied zwischen privat oder öffentlich sehen. Kann mich aber auch täuschen
ok, die Organisatoren sollten also besser über eine zusätzliche Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung für das Treffen nachdenken.
(die werden sich bestimmt freuen neben der Arbeit jetzt auch noch Kosten ... na egal).

Folgefrage -> mal angenommen o.g. Treffen fände auf einer Wiese A neben dem Weiher B von Bauer xy statt; beides gehört Bauer xy und dieser ist auch bereit die Wiese gegen eine geringfügige Erkenntlichkeit (z.B. 2-3 Flaschen Wein) den Leuten an besagtem Wochenende zur Verfügung zu stellen: gäbe es sonstige rechtliche/behördliche Auflagen für dieses Treffen wie z.B.
- Anmeldepflicht oder
- Infrastrukturauflagen, wie z.B. Toiletten, Sanitäter, Feuerlöscher, Fluchtwege, Ordner, ... (was man halt so von open airs kennt)?

Danke

cu
Klaus
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