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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige folgende Frage: angenommen man würde gerne in Zukunft einen Onlineshop eröffnen, ein Handel mit Geschenkartikeln. So, der Kunde wird die Möglichkeit haben ein Geschenk an einen Freund zu senden, somit unterscheidet sich die Lieferadresse von der Rechnungsadresse! An wen schicke man jetzt was? Reicht eine Rechnung mit Lieferschein per EMail an den Käufer? Oder muss ich an den Käufer seperat per Post Rechnung und Lieferschein schicken? Oder Rechnung Online an Käufer und Lieferschein mit dem Geschenk an den Adressat? Oder aber Rechnung und Lieferschein an den Adressat? Gruß, Lethi |
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| Die Rechnung geht an den, der Rechnung zu bekommen hat, die Ware an den, für den sie bestimmt ist. Ist jetzt zwar einfach formuliert, aber so ist es. Es müsste also während der Bestellung festgelegt werden, wo was hingeht. In jedem normalen Shop gibt es eine Rechnungs- und Lieferadresse. Und der Verkäufer muss eben gewährleisten, dass die Rechnung bei der Rechnungsadresse ankommt und die Ware bei der Lieferadresse (Lieferschein ist nicht unbedingt notwendig) Wenn jemand etwas für jemanden anders bestellt ist das problematisch, da nicht gewährleistet werden kann, dass der Empfänger die Rechnung auch an den Rechnungsempfänger weitergibt. Und da der Verkäufer verantwortlich ist, dass der Rechnungsempfänger die Rechnung bekommt, muss er eben dafür sorgen - wie auch immer er das macht, das bleibt ihm überlassen. |
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| verstehe! folgendermaßen könnte es dann ablaufen: Kunde bestellt auf der Seite ein Geschenk, gibt seine Rechnungsadresse an und die Lieferadresse eines Freundes. Bezahlt das Geschenk per Vorkasse (einzige mögliche Zahlungsmethode), eine EMail mit Anhang der Rechnung geht an den Käufer und das Geschenk verlässt ohne Lieferschein das Haus in Richtung der Lieferadresse? Der Empfang des Geschenkes wird Quittiert. Gruß, Lethi |
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| Prinzipiell würde es so gehen. Problem,atisch könnte der Versand der Rechnung per Email sein. Hier könnte der Käufer sagen, hat er nicht bekommen. Was bei Vorkasse aber nicht so schlimm wäre, da man sie nochmal versenden kann .. Der Verkäufer sollte aber immer einen Nachweis haben, wann die Ware rausgegangen und angekommen ist und wer sie empfangen hat. Es gibt da Unternehmen, die nicht so zuverlässig sind, und die Ware auch schon mal vor der Haustür abstellen ... Über das gewählte Versandunternehmen sollte sich der Verkäufer große Gedanken machen und getroffenen Entscheidungen aus der Sicht der möglichen Nachweise und Verfolgung vielleicht nochmal überdenken, da gerade solche "Dreiecksgeschäfte" sehr anfällig für Manipulationen und Schwindel sind (es gibt da nicht nur zwei Vertragspartner die sich streiten, da kommt dann noch ein Dritter ins Spiel). |
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| sehr interessante Punkte, die zu überdenken sind! die Ware vertrieben würden, sind im Prinzip Niedrigpreisprodukte! kein Produkt überschreitet den Wert von ca. 15 Euro! Somit würde man das Risiko der Manipulation als gering einschätzen bzw. den daraus resultierenden Verlust! Der Kunde, der nach Versand eine EMail erhält mit der Versandbenachrichtigung und Rechnung, hat ebenfalls dann die Möglichkeit über eine Nummer den Sendungsstatus zu erfahren! Und die beigefügte Rechnung in der EMail am besten im PDF-Format, gell? Weil diese dann nicht veränderbar ist! Gruß, Lethi p.s.: klasse Forum! |
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