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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 12:59
XTC XTC ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2008
Beiträge: 2
Standard Wichtige Frage


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Hallo,

darf man daten eines Forenbenutzers ausliefern wenn dies durch einen Anwalt beim Inhaber des Forum beantragt wird? Also auslieferung an den Anwalt ohne gerichtliche anordnung?
Oder verstößt man dann gegen Datenschutzbestimmungen?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 14:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Wichtige Frage


Die Daten dürfen nur an Ermittlungsbehörden im Rahmen eines Strafverfahrens herausgegeben werden.
Ein Anwalt ist das nicht. Er soll ein Strafverfahren anstoßen, dann darf man den ermittelnden Behörden (und nur dann) die Daten geben. Er kann sie dann durch Akteneinsicht erfahren.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 14:34
XTC XTC ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Wichtige Frage


Danke!
Also würde man sich auch selbst strafbar machen wenn man die Daten an den Anwalt übermittelt?
Wenn dem so ist würde der Anwalt ja dann eine nötigung zu einer Straftat begehen?
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  #4 (permalink)  
Alt 13.03.2008, 14:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Wichtige Frage


Zitat:
Also würde man sich auch selbst strafbar machen wenn man die Daten an den Anwalt übermittelt?
So wie ich das sehe ja.
Zitat:
Wenn dem so ist würde der Anwalt ja dann eine nötigung zu einer Straftat begehen?
Also als "Nötigung" würde ich das nicht sehen, nur als Versuch, schneller an die Daten zu kommen. Nötigung verlangt Gewalt oder Drohung mit Übel - ich glaube kaum, dass ein Anwalt das macht Er fordert nur auf ...

Der Grund kann ja auch ein anderer sein:
Ein Anwalt ist beauftragt mit einer zivilrechtlichen Schadensersatzforderung (Markenrecht, Urheberrecht oder was auch immer). Da der Betreiber des Forums haftet ist der erstmal der Ansprechpartner - und der, der herangezogen wird, wenn es um die Geltendmachung geht (Inhaltshaftung, schon zig mal behandelt hier).
Jetzt kann der Betreiber sich also stur stellen und sagen, er weiss nicht, wer es war. dann haftet er eben selbst.
Oder er benennt den Rechtsverletzer. das ist zunächst kein Verstoß gegen Datenschutz, da ja nicht die gespeicherten Daten herausgegeben werden, sondern nur Angaben zur Person gemacht werden.

Allerdings kann man sich meiner Meinung nach als Betreiber hier auch auf den Datenschutz berufen und den Anwalt auffordern, entsprechende Schritte einzuleiten. Nur der Stress wird um einiges mehr. Um sicher zu gehen, würde ich persönlich so vorgehen.
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