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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Wenn man im Netz eine Firma entdeckt die Zündkerzen für einen Top Preis anbietet. Daraufhin sofort 40 Stück bestellt und eine Bestellbestätigung mit dem Hinweis:Mit dieser E-Mail ist der Kaufvertrag geschlossen ,erhält, noch am gleichen Tag den geforderten Betrag überweist. Nach ca 1 Woche erfahren würde ,das man besagte Zündkerzen nicht liefern könne und man das bereits überwiesene Geld zurücküberweisen würde. Ist solch ein Verhalten (Vertrag-Rücktritt seitens Verkäufer) rechtlich untermauert? Dank im vorraus,Peter Geändert von uschi-schluse (13.03.2008 um 19:57 Uhr). |
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| Zitat:
Zitat:
- 280 / 283 Schadensersatz - 285 Ersatz vergeblicher Aufwendungen - 311a Ausschluss des Schadensersatzes, wenn Schuldner die Ursachen nicht kannte und nicht kennen konnte - 326 Rückzahlung der Leistung des Gläubigers (Käufer) |
| Tags: seitens, verkaeufer, vertragruecktritt |
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