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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 15.03.2008, 02:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 2
Standard Rücknahme oder Anwalt !! Kosten ???


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Privatverkäufer A verkauft unter Auschluss auf jegliche Garantie und Gewährleistung, sowie Rückgabe und Umtausch einen Elektroartikel fürs Internet der 2 Jahre alt ist ! bei E-Bay
Artikel wird vor Versendung noch einmal auf Funktion überprüft alles in Ordnung !

Käufer B behauptet Artikel würde nicht funktionieren wäre schon beim
Erhalt defekt und schon einmal auseinander montiert gewesen aufgrund des angeblich beschädigten Garantiesiegel (Der kleine Folienaufkleber am Gehäuse).

Privatverkäufer A ist sich keiner Schuld bewusst da er auch den Artikel
nicht auseinander montiert hat.

Schriftverkehr per E-Mail bringt keine Lösung Käufer fordert daraufhin Rücknahme oder Anwalt.

Was könnte passieren und welcher Kosten würden eventuell auf
Privatverkäufer A zukommen. Erlös des Artikel ca:50 Euro :shock:

Wem ist schon ähnliches passiert ????

Geändert von most_wanted (15.03.2008 um 02:26 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 15.03.2008, 12:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rücknahme oder Anwalt !! Kosten ???

A dürfte in dem Fall die besseren Kartten haben. Es sei denn B kann tatsächlich beweisen, dass der Artikel defekt war als er ihn bekommen hat. Aus meiner Sicht hat B aber die schlechteren Karten.
Ich hoffe nur, A hat sich die Seriennummer des verkauften Artikels notiert, das ist nämlich eine bekannte Masche, defekte Teile loszuwerden: Man kauft sich irgendwo ein identisches und behauptet anschließend, das gekaufte Teil sei defekt - dabei "verwechselt" man es mit dem defekten, was man schon hatte ...
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  #3 (permalink)  
Alt 15.03.2008, 15:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Rücknahme oder Anwalt !! Kosten ???

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
A dürfte in dem Fall die besseren Kartten haben. Es sei denn B kann tatsächlich beweisen, dass der Artikel defekt war als er ihn bekommen hat. Aus meiner Sicht hat B aber die schlechteren Karten.
Ich hoffe nur, A hat sich die Seriennummer des verkauften Artikels notiert, das ist nämlich eine bekannte Masche, defekte Teile loszuwerden: Man kauft sich irgendwo ein identisches und behauptet anschließend, das gekaufte Teil sei defekt - dabei "verwechselt" man es mit dem defekten, was man schon hatte ...
Privatverkäufer A hat Seriennummer.
Ausserdem ist auf dem Angebotsfoto klar zu erkennen das der Artikel
zumindest am Tag der Einstellung bei E-Bay funktionierte.
MFG:most_wanted
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