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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Artikel wird vor Versendung noch einmal auf Funktion überprüft alles in Ordnung ! Käufer B behauptet Artikel würde nicht funktionieren wäre schon beim Erhalt defekt und schon einmal auseinander montiert gewesen aufgrund des angeblich beschädigten Garantiesiegel (Der kleine Folienaufkleber am Gehäuse). Privatverkäufer A ist sich keiner Schuld bewusst da er auch den Artikel nicht auseinander montiert hat. Schriftverkehr per E-Mail bringt keine Lösung Käufer fordert daraufhin Rücknahme oder Anwalt. Was könnte passieren und welcher Kosten würden eventuell auf Privatverkäufer A zukommen. Erlös des Artikel ca:50 Euro Wem ist schon ähnliches passiert ???? Geändert von most_wanted (15.03.2008 um 02:26 Uhr). |
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| A dürfte in dem Fall die besseren Kartten haben. Es sei denn B kann tatsächlich beweisen, dass der Artikel defekt war als er ihn bekommen hat. Aus meiner Sicht hat B aber die schlechteren Karten. Ich hoffe nur, A hat sich die Seriennummer des verkauften Artikels notiert, das ist nämlich eine bekannte Masche, defekte Teile loszuwerden: Man kauft sich irgendwo ein identisches und behauptet anschließend, das gekaufte Teil sei defekt - dabei "verwechselt" man es mit dem defekten, was man schon hatte ... |
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| Zitat:
Ausserdem ist auf dem Angebotsfoto klar zu erkennen das der Artikel zumindest am Tag der Einstellung bei E-Bay funktionierte. MFG:most_wanted |
| Tags: anwalt, kosten, ruecknahme |
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