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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Angenommen man meldet sich durch eine Werbung über ein Portal für Singles an, die zunächst besagte, dass es kostenfrei wäre. Man bleibt da zunächst zur Ansicht dort, um zu sehen, wie die Seiten sind. Irgendwann jedoch will man sich dort aber wieder abmelden und das Profil löschen, da man die Seiten als nicht gut ansah. Die Abmeldung klappte auch soweit und man bekommt auch eine Bestätigung hierfür. Nur in dieser Abmeldung stand dann auf einmal, dass man sich zu spät abgemeldet hätte und die Löschung des Profils erst ende 2009 erfolgen würde. In dieser Zeit wäre man nun verpflichtet für die Nutzung des Portales eine Nutzungsgebühr von 9,90 € zu zahlen. Von seriösen Portalen kennt man, dass man sich aussuchen kann, wie lange man dort verweilen möchte und zahlt dann hierfür, aber man verpflichtet sich dennoch zu nichts und kann zu jeder Zeit austreten. Ist dies denn legitim? Ist da man nun wirklich verpflichtet diese Gebühren über diese 2 Jahre zu zahlen, obwohl man die Seiten gar nicht nutzen möchte und die Löschung beantragt hat? Gibt es da eine Möglichkeit aus diesem „Knebelvertrag“ herauszukommen? Als Zusatz hierfür: Gezahlt wurde bis jetzt nichts, aber eine Mahnung kam schon an. Ein Schreiben ohne Adresse, auf die man evtl. antworten könnte, keine Telefonnummer. Überweisungsangaben die nichts ersehen lassen, wohin das Geld gehen soll. Keine Eintragungen wie Handeslregister oder sonst was sind auf dem Schreiben. Vielen Dank schon mal im Voraus. |
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| Das Ganze ist eine Frage der Vertragsbedingungen. War zum Beispiel bei der kostenlosen Registreirung ersichtlich, dass es irgendwann kostenpflichtig wird, sind es keine versteckten Kosten. Kommen aber die Kosten erst dann zum Vorschein, wenn man sich abmeldet, schon. Das muss man am Einzelfall prüfen. So wie die Frage klang, war es aber vorher beklannt, dass nach einer gewissen Zeit das Vertragsverhältnis kostenpflichtig wird. Und dann sind die Fristen eben einzuhalten, oder man geht einen entsprechenden Vertrag ein. Und Laufzeiten von 2 Jahren sind erlaubt. Ich kann hier auch keinen Knebelvertrag erkennen, da man freiwillig den Vertrag eingegangen ist und durchaus Möglichkeiten hatte, der Laufzeit durch Einhaltung einer Frist zu entkommen. |
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| Kosten aber erst in den AGB kleine und versteckt ersichtlich. Und laut einem veröffentlichten Urteil vom Amtsgericht München (Az. 161 C 23695/06): Soweit eine Zahlungspflicht bei einem Web-Angebot in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt ist, kann die Klausel überraschend und somit unwirksam sein..... Und wie gesagt, auf der Mahnung keine Absenderanschrift und nichts worauf man sich melden kann.... |
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| Das war in der Frage aber nicht ersichtlich Das ist ein ganz anderes Thema als die Frage, ob man nach "vergessener Kündigung" zahlen muss oder ob ein Zwei-Jahres_Vertrag rechtens sein kann und hat damit nichts zu tun. |
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| Es wurde in der Frage nicht gesagt, dass die Anmeldung vergessen wurde, sondern diese dann irgendwann gemacht wurde. Darauf hin kam die Meldung des Providers, dass sie angeblich vergessen wurde und es alles in der AGB stehen würde. Bei der Anmeldung jedoch, war das alles nicht ersichtlich gewesen. Daher dann die Frage ob dies alles legitim bzw. rechtens ist und wie nun vorzugehen ist. |
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