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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige bei einem Onlineshop wurde ein gebrauchtes Notebook gekauft das u.a. Garantie hat. Nun nch 4 Monaten zeigt sich ein Defekt. 12 Monate Garantie auf gebrauchten Artikel aber Betreiber wollte das Notebook noch am selben Abend haben... kannn dieser einen Kunden zwingen zu einem Abgabetermin ,ohne dass eine Sicherung der Dokumente stattgefunden hat § wäre gut...danke |
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| Eine gesetzliche Frist gibt es dafür nicht. Allgemein würde ich hier aber das Verhältnis Schuldner und Gläubiger heranziehen. Der Gläubiger (in dem Fall derjenige, der das Notebook annimmt) kann dem Schuldner eine Frist setzen. Erfüllt der Schuldner in dieser Zeit nicht, kommt er in Verzug. Heißt aber nicht, dass dann gleich alles hinfällig ist. Und wenn der Schuldner in der Frist nicht leisten kann, weil es ihm unmöglich ist, kommt er auch nicht in Verzug. Und auf die Frage gemünzt: Wenn es nicht möglich ist (zum Beispiel wegen Datensicherung und ähnlichem) kann der Verkäufer nicht die sofortige Herausgabe verlangen. Und selbst wenn er es tut, und der Käufer es nicht macht, muss der Verkäufer trotzdem noch die Garantie gewähren - und wenn es ein paar Tage später ist. |
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| für gebrauchte Notebooks gelten aber die die 12 Monate Garantie...?! Wie kann der Schuldner reagieren auf folgendes : a)Dem Gläubiger ist seit 8 Wochen beknnt, das das Gerät ein defekt hat aber hat nichts unternommen. Legentlich den Schuldner darauf hingewiesen sich mit dem Lieferanten in Verbindung zu setzen. Wie schon erwähnt versuchte der Gläubiger es jedoch mit mehrmaligen Drohmails zur Herausgabe des nicht gesicherten Notebooks an einem Abend.... b)Wielang kann der Schuldner dies rauszögern,da der Schuldner vermutet das der Gläubiger eine Kopie desse Festplatte macht bzw. Daten löscht! c)Kann der Schuldner das Notebook anderweitig reparieren lassen und den Betrag dem Gläubiger übergeben? Danke schonmal vorab |
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