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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 16.03.2008, 17:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.02.2008
Beiträge: 23
Standard 3 Sätze + Google/Youtube verlinkung??


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Hallo Leute, angenommen man betreibt ein Auktionshaus, bei dem man jetzt einen neuen Editor für die Artikelbeschreibung eingebaut hat. so meine speziellen Fragen jetzt: wären solche Sätze in der Atikelbeschreibung zunächst erlaubt:

1.)Track zum reinhören gibts es auf verschiedenen Videoportalen.

2.)Track zum reinhören gibt es hier hier
also allgemeiner Link zu google Video (siehe link)

3.)Track zum reinhören gibt es hier hier
direkter Link zum speziellen Video

Noch ne allgemeine Frage: Es ist aber schon erlaubt z.B. seinen Artikel zu filmen (ohne Hintergrundmusik) diesen in Youtube einzustellen, und den Film dann direkt in die Artikelbeschreibung einzufügen??

Geändert von Styx (16.03.2008 um 17:59 Uhr). Grund: beitrag verallgemeinert
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  #2 (permalink)  
Alt 16.03.2008, 17:58
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: 3 Sätze + Google/Youtube verlinkung??

Also von den Umschreibungen gehe ich mal aus bei dem Verkauf geht es um CDs. In dem reinen Hinweis darauf das man es sich irgendwo anhören kann, würde ich jetzt kein Problem sehen, bei einem direkten Verlinken auf einen Track jedoch schon.
Ebenso sollten die Nutzungsbedingungen eines Auktionshauses beachtet werden.

Zitat:
Es ist aber schon erlaubt z.B. seinen Artikel zu filmen (ohne Hintergrundmusik) diesen in Youtube einzustellen, und den Film dann direkt in die Artikelbeschreibung einzufügen??
Würde ich jetzt als kein Problem erachten, sofern es die Nutzungsbedingungen eines Auktionshauses nicht verbieten. (mal generell gesehen) Zumindest wüsste ich jetzt nichts außer eben den Nutzungsbedingungen was dagegen sprechen könnte. Da es sich auch um den Verkauf des gefilmten Objektes handelt, entfallen meiner Ansicht nach evtl. Ansprüche aus dem Marken oder Geschmacksmusterrecht.
Jedoch sollten auch hier die Nutzungsbedingungen der Video-Plattform beachtet werden. Viele,wie z.B. Youtube, sehen kommerzielle Videos eher ungerne, bzw. solche die ausschließlich solchen Zwecken dienen sollen.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.03.2008, 18:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.02.2008
Beiträge: 23
Standard AW: 3 Sätze + Google/Youtube verlinkung??

genau es handelt sich um ain CD und Platten Auktionshaus!

also ok. Satz 1 geht in Ordnung denk ich mal.

Wie sieht es da koonkret mit Satz 2 und 3 aus?
wenn man z.b einen link in die BEschreibung einfügt der so aussieht.

vorhören

(der link führ zur normalen Google Suchmaschine mit dem Interpreten)
da tauchen ja allein in den ersten Seiten schon automatisch zig Videos zum reinhören/reinguggen.

einfach mal. z.B sowas in google eingeben "bon jovi always"

Geändert von JimmyRay (16.03.2008 um 18:27 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 16.03.2008, 18:59
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: 3 Sätze + Google/Youtube verlinkung??

Wie schon gesagt, ich wäre vorsichtig. Zwar verlinkt man nicht direkt auf den Inhalt, aber sogesehen indirekt. Man könnte dies als umgehung eines evtl. kostenpflichtigen Preview-Stream (prelisten würde eher passen) sehen, da man einfach auf einen Drittanbieter verlinkt oder eine "Anleitung" gibt. Darüber lässt sich nun streiten, ich würde jetzt persönlich keine sonderlichen Probleme sehen, aber Rechteinhaber sehen das ggf. anders.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.03.2008, 19:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.02.2008
Beiträge: 23
Daumen hoch AW: 3 Sätze + Google/Youtube verlinkung??

Zitat:
Zitat von Styx Beitrag anzeigen
Wie schon gesagt, ich wäre vorsichtig. Zwar verlinkt man nicht direkt auf den Inhalt, aber sogesehen indirekt. Man könnte dies als umgehung eines evtl. kostenpflichtigen Preview-Stream (prelisten würde eher passen) sehen, da man einfach auf einen Drittanbieter verlinkt oder eine "Anleitung" gibt. Darüber lässt sich nun streiten, ich würde jetzt persönlich keine sonderlichen Probleme sehen, aber Rechteinhaber sehen das ggf. anders.
ok,erstmal vielen dank für die Hilfe, ist schon ne doofe Regelung.
Ich erspar dem User ja eigentlich nur einen Schritt. Das heisst er erspart sich auf goggle zu gehen und "bon jovi always" einzutippen.:roll: Scheiss Internetrechte,da blickt man mittlerweile echt nicht mehr durch..
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