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  #1 (permalink)  
Alt 16.03.2008, 23:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2008
Beiträge: 1
Standard Inkasso weil Rechnung an ungültige email


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Folgender Fall:
Per Telefon bei einer Gewinnspieleinschreibung mitgemacht. Es wird garantiert das man was gewinnt und wenn nicht gibts das Geld zurück. Das ganze wird über email abgewickelt, Tel-Nr und Adresse sind aber bekannt. Bei der Übertragung der Daten hat sich aber ein Fehler in die email-Adresse eingeschlichen und aus einem "-" wurde ein "." und somit landeten alle emails im Nirvana. Allerdings gab der Provider jedesmal eine Antwortmail "Diese Adresse existiert nicht" an den Absender zurück.

Gewinnspiel vergessen, automatisch verlängert, Geld konnte nicht abgebucht werden, Mahnung per email, Inkassobüro.

Muss die Rechnung vom Inkassobüro gezahlt werden? (ca 100 Euro)
Kann das Geld für die Gewinnspiele zurückverlangt werden? (ca 50 Euro)
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  #2 (permalink)  
Alt 17.03.2008, 10:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Inkasso weil Rechnung an ungültige email

Zitat:
Muss die Rechnung vom Inkassobüro gezahlt werden? (ca 100 Euro)
Kommt darauf an.
Wenn in den Teilnahmebedingungen steht, dass die Rechnung zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig wird, erübrigt sich die Mahnung und das Inkasso kann eingeschaltet werden. Dann sind die Kosten zu tragen.
Wenn keine Zahlungsfrist bestimmt ist, muss zunächst gemahnt werden. Und der Zugang der Mahnung muss vom Gläubiger nachgewiesen werden - was wohl kaum möglich ist, wenn das per Email erfolgt und die Email falsch ist. In diesem Fall könnte man die Kosten des Inkasso ablehnen - müsste aber trotzdem den vereinbarten Betrag + eventuellen Mahnkosten tragen.
Zitat:
Kann das Geld für die Gewinnspiele zurückverlangt werden? (ca 50 Euro)
Aus meiner Sicht nicht, da man einen gültigen Vertrag eingegangen ist (ob man das vergessen hat oder nicht ist nicht das Problem des Veranstalters). Somit ist man an die Verpflichtungen des Vertrags gebunden. das die Email falsch ist ändert nichts an der Person, die den Vertrag eingegangen ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.09.2009, 18:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Inkasso weil Rechnung an ungültige email

INKASSO UNFUG
“Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen….
Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären. Mehr als die Forderung anmahnen kann auch das Inkassobüro nicht (LG Cottbus, Beschluss vom 25.01.2004, 10 T 36/04).
(AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 in dem Rechtsstreit
Deutscher Inkasso-Dienst GmbH & Co. KG gegen Reinhard Willy Schultz,
Geschäftsnr. 8 C 118/09)
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  #4 (permalink)  
Alt 08.09.2009, 22:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Inkasso weil Rechnung an ungültige email

Danke für das AZ


lg
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