| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Verantwortlichkeit für Inhalte Sollten Internet - Provider für Inhalte Ihrer Nutzer haften? |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Auf dieser Seite kann man sich registrieren und ein eigenes Profil erstellen. Im Gästebuch kann man sich auch ohne Anmelden reinschreiben und seine Meinung sagen. Im Gästebuch ist ein Verweis auf das Impressum worin steht: 5. Gästebücher und Foren Der Redakteur behält sich ausdrücklich vor, ohne Angabe von Gründen und jederzeit Einträge in Gästebüchern und Foren zu löschen. So nun zum Fall: In diesem Gästebuch schrieben sehr viele Personen Anonym Gerüchte und sonstige Sachen hinein. Meistens benutzten sie alle den gleichen Namen, was so zum Bsp. wie folgt aussieht: SGler: asdjhadh jhad asd ahjas @SGler: askldjaskldj adsk jaskldj SGler: asdasd Dieses möchte man unterbinden und kündigt im Gästebuch an, solche Einträge mit egal welchem Inhalt zu löschen. Ein Gast schrieb angenommen weiterhin Anonym in dieses Gästebuch: Wenn du ein öffentlich zugängliches Gästebuch zu Verfügung stellst, darfst du nur die Beiträge löschen, die Rechtswiedrich, Sittenwiedrich, oder die Beleidigungen und Verleumdungen erhalten löschen. Da mein Beitrag nur meine Meinung beinhaltete bist du verpflichtet diesen Beitrag im Gästebuch zu belassen. Wenn man schon ein Internetauftritt betreibt sollte man sich da ein bisschen auskennen. Abmahnungen können die folge sein. Und das bis zu 10000 EUR. Später schrieb er nach einer Stellungnahme von mir: vgl. BGH 11 89 vom 20.03.2007 In einer Stellungnahme schrieb der Admin das er das Gesetz mit dem Löschen von Beiträgen falsch versteht. Dieses besagt ja das ich Rechtswiedrich, Sittenwiedrich, oder die Beleidigungen und Verleumdungen Beiträge löschen muss. Aber nicht das er andere Einträge nicht löschen darf. So was ist nun richtig? Darf man jegliche Einträge löschen? Geändert von Styx (17.03.2008 um 19:54 Uhr). Grund: verallgemeinert |
| |||
| Hallo, man darf soviel ich gelesen hab garnicht in Ich Form schreiben!Sonst wird der Beitrag entfernt.... das würde mich nebenbei auch interessieren! Beispiel anhand eines ähnlichen Gästebuches: Ein Betreiber hat es so gehandhabt ,das man sich zwar erst registrieren musste um alles auf der Homepage zu Lesen . Jedoch war das Gästebuch teils öffentlich,d.h. jeder konnte dort zwar hineinschreiben aber der Betreiber entschied vorab ob es auf der öffentlichen Page stehen darf oder nicht.... Also ist dem ausgewichen was in dem Gästbuch passiert wurde... mmmmh, bin auch auf dei Kommentare gespannt.... |
| |||
| Dieses habe ich von einem Rechtsanwalt gesagt bekommen: Sehr geehrter Herr XXX, Nach meiner Auffassung dürfen Sie problemlos Beiträge löschen, insbesondere, wenn Sie die vorher angekündigt haben. Mit freundlichen Grüßen yyyy Rechtsanwalt |
| |||
| Das "ich"-Problem ist gelöst. Also ich halte die Aussage dieses Posters für Schwachfug. Als Betreiber darf ich Beiträge löschen, gerade wenn es sich um Spam handelt, ebenso "Meinungen". Das ominöse BGH Urteil macht auch keinen Sinn, entweder will er einfach nur schlau klingen oder hat keine Ahnung wie man auf eine Entscheidung hinweißt. Diese gibt es schlichtweg nicht, Auch "Meinungen" muss ich nicht in meinem Gästebuch dulden, Spam kann man dann auch als Meinung ansehen und dürfte nicht gelöscht werden. Außerdem, es heißt Rechtswidrig, nicht Rechtswiedrich.
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] |
| Tags: eintrag, gaestebuch, loeschen, recht |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Möglich: Negativer Eintrag aus Forum löschen? | phoenix | Sonstiges zum Onlinerecht | 2 | 05.07.2008 02:11 |
| Domaininhaber-Eintrag bei Denic in der Form VORNAME NAME dann Fa. usw | sys64738 | Domain-Recht | 2 | 13.12.2007 15:10 |
| gültiger Vertrag: 50% für jeden | rabby | E-Commerce | 1 | 07.09.2007 09:47 |
| Forenbetreiber für jeden Text und jedes Bild verantwortlich? | Nicole-unregistriert | Urheberrecht | 16 | 07.08.2007 09:41 |
| Darf der Provider die Domain löschen lassen??? | Anonymous | Domain-Recht | 2 | 22.12.2006 18:17 |
| |