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  #1 (permalink)  
Alt 17.03.2008, 13:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.03.2008
Beiträge: 2
Ausrufezeichen Gästebuch Rechte - Darf man jeden Eintrag löschen?


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Angenommen jemand betreibt eine Seite für einen örtlichen Sportverein, Abteilung Fussball.


Auf dieser Seite kann man sich registrieren und ein eigenes Profil erstellen.

Im Gästebuch kann man sich auch ohne Anmelden reinschreiben und seine Meinung sagen.

Im Gästebuch ist ein Verweis auf das Impressum worin steht:
5. Gästebücher und Foren
Der Redakteur behält sich ausdrücklich vor, ohne Angabe von Gründen und jederzeit Einträge in Gästebüchern und Foren zu löschen.


So nun zum Fall:
In diesem Gästebuch schrieben sehr viele Personen Anonym Gerüchte und sonstige Sachen hinein.
Meistens benutzten sie alle den gleichen Namen, was so zum Bsp. wie folgt aussieht:

SGler:
asdjhadh jhad asd ahjas

@SGler:
askldjaskldj adsk jaskldj

SGler:
asdasd

Dieses möchte man unterbinden und kündigt im Gästebuch an,
solche Einträge mit egal welchem Inhalt zu löschen.

Ein Gast schrieb angenommen weiterhin Anonym in dieses Gästebuch:
Wenn du ein öffentlich zugängliches Gästebuch zu Verfügung stellst, darfst du nur die Beiträge löschen, die Rechtswiedrich, Sittenwiedrich, oder die Beleidigungen und Verleumdungen erhalten löschen. Da mein Beitrag nur meine Meinung beinhaltete bist du verpflichtet diesen Beitrag im Gästebuch zu belassen. Wenn man schon ein Internetauftritt betreibt sollte man sich da ein bisschen auskennen. Abmahnungen können die folge sein. Und das bis zu 10000 EUR.

Später schrieb er nach einer Stellungnahme von mir:
vgl. BGH 11 89 vom 20.03.2007

In einer Stellungnahme schrieb der Admin das er das Gesetz mit dem Löschen von Beiträgen falsch versteht. Dieses besagt ja das ich Rechtswiedrich, Sittenwiedrich, oder die Beleidigungen und Verleumdungen Beiträge löschen muss. Aber nicht das er andere Einträge nicht löschen darf.

So was ist nun richtig?
Darf man jegliche Einträge löschen?

Geändert von Styx (17.03.2008 um 19:54 Uhr). Grund: verallgemeinert
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  #2 (permalink)  
Alt 17.03.2008, 18:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 13
Standard AW: Gästebuch Rechte - Darf ich jeden Eintrag löschen?

Hallo,

man darf soviel ich gelesen hab garnicht in Ich Form schreiben!Sonst wird der Beitrag entfernt....

das würde mich nebenbei auch interessieren!

Beispiel anhand eines ähnlichen Gästebuches:
Ein Betreiber hat es so gehandhabt ,das man sich zwar erst registrieren musste um alles auf der Homepage zu Lesen . Jedoch war das Gästebuch teils öffentlich,d.h. jeder konnte dort zwar hineinschreiben aber der Betreiber entschied vorab ob es auf der öffentlichen Page stehen darf oder nicht....

Also ist dem ausgewichen was in dem Gästbuch passiert wurde...

mmmmh, bin auch auf dei Kommentare gespannt....
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  #3 (permalink)  
Alt 17.03.2008, 18:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.03.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Gästebuch Rechte - Darf ich jeden Eintrag löschen?

Dieses habe ich von einem Rechtsanwalt gesagt bekommen:

Sehr geehrter Herr XXX,

Nach meiner Auffassung dürfen Sie problemlos Beiträge löschen, insbesondere, wenn Sie die vorher angekündigt haben.

Mit freundlichen Grüßen

yyyy
Rechtsanwalt
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  #4 (permalink)  
Alt 17.03.2008, 20:02
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Gästebuch Rechte - Darf ich jeden Eintrag löschen?

Das "ich"-Problem ist gelöst.

Also ich halte die Aussage dieses Posters für Schwachfug. Als Betreiber darf ich Beiträge löschen, gerade wenn es sich um Spam handelt, ebenso "Meinungen". Das ominöse BGH Urteil macht auch keinen Sinn, entweder will er einfach nur schlau klingen oder hat keine Ahnung wie man auf eine Entscheidung hinweißt. Diese gibt es schlichtweg nicht,
Auch "Meinungen" muss ich nicht in meinem Gästebuch dulden, Spam kann man dann auch als Meinung ansehen und dürfte nicht gelöscht werden.
Außerdem, es heißt Rechtswidrig, nicht Rechtswiedrich.
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