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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige wer sich auf Tauschbörsen Musik, Videos oder Filme herunterlädt, verstösst gegen das Urheberrecht und macht sich strafbar. Wie sieht es denn gesetzlich bei Internetanbietern wie Youtube aus? Dort findet man z.B. neueste Musikvideos und ähnliches. Mit einem "Youtube to MP3 Konverter" kann sich jeder User ein Musikvideo von der eben genannten Seite downloaden und dieses in ein z.B. MP3 Format konvertieren. Ist das auch strafbar? |
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| Es ist immer dann rechtswidrig, wenn es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage handelt, bzw. wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellt wurde. Ob es sich hierbei um eine Tauschbörse, Filehoster oder eben eine Videoplattform handelt ist in erster Linie egal. Wichtig ist ob derjenige der die Datei hochgeladen hat, auch entsprechende Rechte erworben hatte um dies zu tun. Das ist bei Youtube meist auch nicht der Fall, somit wäre das Herunterladen auch hier untersagt. Fraglich ist hier eben ob man das erkennen muss, bzw. kann. Aus meiner Sicht nicht. Aber an sich bietet Youtube auch keinen Download an, dieser erfolgt über Plugins oder extrene Programme. Somit könnte man davon ausgehen das nur ein Stream erwünscht ist und entsprechend ein technisch bedingter Vorgang, aber eben kein permanenter Erwerb einer Datei bzw. eines Werkes. Streng genommen wäre der Download mit dem Ziel zum dauerhaften Erwerb einer solchen Datei aus meiner sicht deshalb nicht erlaubt, ein Umwandeln ebenfalls nicht. Jedoch zahlt Youtube pauschal an die GEMA, jedoch sehe ich hierdurch nur den Stream abgedeckt, aber kein Download. Mehr zu dem Thema findet sich über die Suchfunktion.
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| Ok, das bedeutet also, dass das Streamen legal ist, die externen Programme, die als Converter dienen ebenfalls, nur das Benutzen wäre strafbar, wenn Jemand keine Lizenz für eine Datei erworben hat. Die Antwort tendiert zwar eher zu strafbar, aber so richtig scheint es juristisch noch kein Verfahren in einem solchen Fall gegeben zu haben. Wie stehen denn die Firmen zu den hochgeladenen Streams? Werden dort auch wie bei Edonkey oder Bittorrent auch schon "Juristen beauftragt, die Downloader enttarnen sollen? |
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| Ich habe eine Frage, die auch in diese Richtung geht: Macht man sich strafbar, wenn man sich bei Youtube oder einer Seite dieser Art ein Video anguckt, welches illegal ins Internet gestellt wurde, weil es zum Beispiel urheberrechtlich geschützt ist wie zum Beispiel: XYZ stellt ein Video von Madonna ins Internet und ich gucke es mir an. Mache ich mich dann strafbar, wenn ich mir nicht darüber bewusst war, dass es illegal im Internet ist? Vielen Dank im Voraus! |
| Tags: konvertieren, mp3, strafe, urheberrecht, youtube |
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