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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige hier mal ein rechtliches Problem (Copyright, Urheberrecht?) im Zusammanhang mit Datenextraktion und Speicherung von Webseiteninhalten. Screen scraping: Damit ist gemeint: Daten aus HTML Seiten extrahieren Fragen: Anwender der Tools: 1. Ist ist strafbar wenn man Daten mittels Screenscraping aus Seiten extrahiert, sofern dies nicht explizit auf der Seite verboten wurde? Daten sollen nicht weitergegeben werden sondern sind nur für den privaten Gebrauch. 1.1 Macht es einen Unterschied ob man die Daten persistent speichert oder nur "online" einsieht (quasi als Datenfilter)? 1.2 Was passiert wenn die Angabe auch "Extraktion ist Verboten" später zu Seite hinzugefügt wird? Ist so ein Verbot überhaupt rechtens? Ersteller der Tools: 2. Ist es allgemein "strafbar" solche Werkzeuge zur Extraktion anzubieten? Sei es als FreeWare, OpenSource oder kommerziell. 2.1. Ist es erlaubt fertige Skripte/Programme anzubieten die Daten von speziellen Onlineangeboten extrahieren? Also nicht allgemeine Werkzeuge sondern offensichtlich für bestimmte Seiten geschriebene Tools. 2.2 Macht es einen Unterschied ob ein solches Tool nur einzelne Datensätze (z.B. Die Infos über ein Buch) oder den ganzen Inhalt (z.B. alle Bücher einer Seite) der Webseite scannt? Danke |
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Ich gehe im Folgenden mal von einem bestehenden Urheberrecht aus. Zitat:
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Es gibt natürlich Seiten, die spezielle Schnittstellen für sowas bereitstellen (eBay, amazon ..) dann ist es erlaubt (sogar gewünscht), aber bei einer Seite, die das nicht macht, sollte man das Einverständnis einholen. |
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2. Amazon und Co: OK Datenabfrageerwünscht, man findet dort auch die Erlaubnis zur Verwendung in eigenen Programmen. Aber darf man die Daten auch sichern? (Zitat - amazon: You may use the data in the Amazon Associates Web Service as long as it's used primarily to drive traffic back to Amazon's web sites or sales of Amazon products and services. ) Das scheint mir jetzt nicht ganz klar "primarily". Dann sollte wohl zumindest in den gesicherten Daten immer ein Link auf Amazon deutlich zu sehen sein... |
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| Wie gesagt, bei ausschließlich privater Nutzung (heißt: für sich selbst) kein Problem. Sobald man irgendwas (Daten oder ein Tool, um die Daten zu holen) anderen anbietet, könnte ein Verstoß vorliegen. |
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| Das würde dann heißen das jeder der so etwas machen möchte, sich ein Tool selber "programmieren" muss? Wo sind die grenzen der privaten Nutzung. Es gibt ja einiger solcher Toolanbieter - sind das dann alles rechtswidrige Tools. Macht nicht erst die Anwendung eines Tools auf die Daten die Sache rechtswidrig? (deshalb hatte ich auch die Frage gestellt ob es einen Unterschied zwischen Tool die allgemein Daten extrahieren (kann dann ja auch eine eigene Webseite sein) und Tools für bestimmte Websites gibt). |
| Tags: copyright, scraping, screen |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Urheberrechtsverletzung bei Screen-shots? | WasWieWo | Urheberrecht | 8 | 23.08.2007 01:28 |
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