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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 18.03.2008, 00:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2008
Beiträge: 4
Standard Screen scraping


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Hallo zusammen,

hier mal ein rechtliches Problem (Copyright, Urheberrecht?) im Zusammanhang mit Datenextraktion und Speicherung von Webseiteninhalten.

Screen scraping: Damit ist gemeint: Daten aus HTML Seiten extrahieren

Fragen:
Anwender der Tools:
1. Ist ist strafbar wenn man Daten mittels Screenscraping aus Seiten extrahiert, sofern dies nicht explizit auf der Seite verboten wurde? Daten sollen nicht weitergegeben werden sondern sind nur für den privaten Gebrauch.

1.1 Macht es einen Unterschied ob man die Daten persistent speichert oder nur "online" einsieht (quasi als Datenfilter)?

1.2 Was passiert wenn die Angabe auch "Extraktion ist Verboten" später zu Seite hinzugefügt wird? Ist so ein Verbot überhaupt rechtens?

Ersteller der Tools:
2. Ist es allgemein "strafbar" solche Werkzeuge zur Extraktion anzubieten? Sei es als FreeWare, OpenSource oder kommerziell.

2.1. Ist es erlaubt fertige Skripte/Programme anzubieten die Daten von speziellen Onlineangeboten extrahieren? Also nicht allgemeine Werkzeuge sondern offensichtlich für bestimmte Seiten geschriebene Tools.

2.2 Macht es einen Unterschied ob ein solches Tool nur einzelne Datensätze (z.B. Die Infos über ein Buch) oder den ganzen Inhalt (z.B. alle Bücher einer Seite) der Webseite scannt?

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 18.03.2008, 10:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Screen scraping

Zitat:
1. Ist ist strafbar wenn man Daten mittels Screenscraping aus Seiten extrahiert, sofern dies nicht explizit auf der Seite verboten wurde?
Urheberrecht kann auch auf Zusammenstellung von Daten gelten (kommt auf die Daten und ihre Art der Zusammenstellung an). Es braucht auch keine Kennzeichnung. Es gilt auch so.
Ich gehe im Folgenden mal von einem bestehenden Urheberrecht aus.
Zitat:
Daten sollen nicht weitergegeben werden sondern sind nur für den privaten Gebrauch
Für den privaten Gebrauch sollte es nicht problematisch sein (meistens bekommen das die Urheber gar nicht mit - vom logischen Standpunkt aus gesehen). Rechtswidrig wird eine Verwertung (zB. Nutzung in eigenen Programmen, die weiter gegeben werden) oder Veröffentlichung (zB. Veröffentlichung auf der Webseite).
Zitat:
Macht es einen Unterschied ob man die Daten persistent speichert oder nur "online" einsieht (quasi als Datenfilter)?
Kommt meiner Meinung nach darauf an, was mit "online einsehen" gemeint ist. Wenn man zB. mit einem Programm ständig die Daten abfragt könnte es zu einer Behinderung des Betriebs der Seite führen, dass könnte dann strafbar (im weitesten Sinne) werden.
Zitat:
Was passiert wenn die Angabe auch "Extraktion ist Verboten" später zu Seite hinzugefügt wird? Ist so ein Verbot überhaupt rechtens?
Siehe oben. Der Verweis muss bezüglich Urheberrecht gar nicht da sein. Ist also so, als ob er von Anfang an da gestanden hätte. Und der Urheber darf bestimmen, was mit den Daten gemacht wird.
Zitat:
Ist es allgemein "strafbar" solche Werkzeuge zur Extraktion anzubieten?
Wenn es den Betrieb der Seite behindern kann (siehe oben). Oder gegen Urheberrecht verstößt (Bereitstellung von Mitteln zum Begehen einer Straftat).
Zitat:
Ist es erlaubt fertige Skripte/Programme anzubieten die Daten von speziellen Onlineangeboten extrahieren? Also nicht allgemeine Werkzeuge sondern offensichtlich für bestimmte Seiten geschriebene Tools.
Wo ist da jetzt der Unterschied zur vorherigen Frage?
Zitat:
Macht es einen Unterschied ob ein solches Tool nur einzelne Datensätze (z.B. Die Infos über ein Buch) oder den ganzen Inhalt (z.B. alle Bücher einer Seite) der Webseite scannt?
Nein.

Es gibt natürlich Seiten, die spezielle Schnittstellen für sowas bereitstellen (eBay, amazon ..) dann ist es erlaubt (sogar gewünscht), aber bei einer Seite, die das nicht macht, sollte man das Einverständnis einholen.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.03.2008, 07:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Screen scraping

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Für den privaten Gebrauch sollte es nicht problematisch sein (meistens bekommen das die Urheber gar nicht mit - vom logischen Standpunkt aus gesehen). Rechtswidrig wird eine Verwertung (zB. Nutzung in eigenen Programmen, die weiter gegeben werden) oder Veröffentlichung (zB. Veröffentlichung auf der Webseite).

Es gibt natürlich Seiten, die spezielle Schnittstellen für sowas bereitstellen (eBay, amazon ..) dann ist es erlaubt (sogar gewünscht), aber bei einer Seite, die das nicht macht, sollte man das Einverständnis einholen.
1. Nutzung in eigenen Programmen, ich denke das ist einer der Knackpunkte. Wenn man daten extrahiert (gehen wir mal davon aus das sich das nicht störend auf die Webseite auswirkt) will man diese ja meist auch irgendwo speichern. Ich nutze mal wieder das Beispiel mit den Büchern, wenn man also ein Werkzeug zu Verfügung stellt welches Daten extrahiert und diese dann aufbereitet in einer DB ablegt (kann ein xls Datei oder sonstwas sein) fällt das dann schon unter rechtswidrige Verwertung? Gibt es einen Unterschied wenn beide Tools (DB und Extrahierer) getrennt angeboten werden?

2. Amazon und Co: OK Datenabfrageerwünscht, man findet dort auch die Erlaubnis zur Verwendung in eigenen Programmen. Aber darf man die Daten auch sichern? (Zitat - amazon: You may use the data in the Amazon Associates Web Service as long as it's used primarily to drive traffic back to Amazon's web sites or sales of Amazon products and services. ) Das scheint mir jetzt nicht ganz klar "primarily". Dann sollte wohl zumindest in den gesicherten Daten immer ein Link auf Amazon deutlich zu sehen sein...
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  #4 (permalink)  
Alt 19.03.2008, 11:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Screen scraping

Wie gesagt, bei ausschließlich privater Nutzung (heißt: für sich selbst) kein Problem. Sobald man irgendwas (Daten oder ein Tool, um die Daten zu holen) anderen anbietet, könnte ein Verstoß vorliegen.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.03.2008, 20:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Screen scraping

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Wie gesagt, bei ausschließlich privater Nutzung (heißt: für sich selbst) kein Problem. Sobald man irgendwas (Daten oder ein Tool, um die Daten zu holen) anderen anbietet, könnte ein Verstoß vorliegen.
Das würde dann heißen das jeder der so etwas machen möchte, sich ein Tool selber "programmieren" muss? Wo sind die grenzen der privaten Nutzung. Es gibt ja einiger solcher Toolanbieter - sind das dann alles rechtswidrige Tools. Macht nicht erst die Anwendung eines Tools auf die Daten die Sache rechtswidrig? (deshalb hatte ich auch die Frage gestellt ob es einen Unterschied zwischen Tool die allgemein Daten extrahieren (kann dann ja auch eine eigene Webseite sein) und Tools für bestimmte Websites gibt).
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