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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige es wurde in diesem Forum bereits ausführlich dargestellt, dass E-Mail-Werbung, wie toll das Produkt auch sei, ohne vorherige Einwilligung des Empfängers nicht erlaubt ist. Wie ist aber der Fall gelegen, wenn man selber eine Homepage betreibt, zB eine HP auf der Campingplätze präsentiert werden und nun an verschiedene Campingplätze eine E-Mail schickt in der man sie auffordert sich auf der eigenen Homepage KOSTENLOS zu registrieren und Informationen zum Campingplatz einzutragen, so dass User (Camper) die auf die Internetseite gehen, den Campingplatz überhaupt wahrnehmen können. Wäre diese E-Mail erlaubt?? Man macht ja weder Werbung für ein Produkt oder eine Dienstleistung?! Es wird auch nichts verkauft. Man fordert die andere Firma (Campingplatz) quasi auf, durch Eintrag von Informationen sich kostenlos auf der eigenen Seite zu präsentieren. Die Firma der man die E-Mail schickt (in diesem Fall der Campingplatz) hätte so keine Nachteile, nur Vorteile... Oder kann man§7 Abs. 3 Nr. 2 UWG anwenden, da man ja eine ähnliche Dienstleistung erbringt? Vielen Dank schon mal für Eure Antworten und Tipps Geändert von Hunyadi (18.03.2008 um 15:45 Uhr). |
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| Zitat:
Die Anwendung des UWG würde ich hier nicht sehen, da soweit ich weiss, die Rechtssprechung inzwischen jede unaufgeforderte Werbung mittels Email inzwischen als Spam ansieht. |
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| Ist das so? Ich dachte, würde man berechtigte Annahme haben, dass der Empfänger mit dem Erhalten der E-Mail einverstanden sei, dürfe man die E-Mail schicken. Bsp.: Ein Blogger schreibt auf seinem Blog, dass er neuen Webspace sucht; Webspaceanbieter schreibt Blogger eine E-Mail mit einem Angebot. |
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| Bei dem genannten Beispiel würde ich zustimmen, er hat ja dann auch seine Zustimmung zur Nutzung der Email gegeben. Das ist ja auch erlaubt. Aber bei unaufgeforderter Zusendung - womit würdest du die Annahme begründen? Mit der bloßen Existenz der Email? Wohl kaum |
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| Ich hätte argumentiert, dass den Herren der Campingplätze aus der Zusendung der E-Mail ein Vorteil entsteht beziehungsweise die Herren Interesse am Inhalt haben. Ich hab zwar eben gesucht, aber keine Stelle im UWG gefunden, die das belegen könnte. Ich meine aber vor kurzem etwas darüber gelesen zu haben |
| Tags: datenerfassung, e mail, spam, werbung |
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