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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Ich möchte nicht lang um den heißen Brei herum reden, meine Frage bezieht sich auf folgende Situation: X kauft in Internetshop Y den Artikel A per Vorkasse und überweist den Betrag. Kurze zeit später entscheidet sich X jedoch für den Artikel B (günstiger als A) und möchte diesen, anstatt A und teilt dies auch dem Shop Y mit. Y willigt ein und bestätigt, B schnellstmöglichst zu verschicken, sobald Geld eingegangen ist und fordert von X die Kontodaten um das zu viel überwiesene Geld zurück zu überweisen. X merkt jedoch am Abend des nächsten Tages, dass der Artikel B erst wieder in 2 Wochen verfügbar sein wird. Da X nicht so lange warten kann, bittet er den Shop Y, beide Artikel zu stornieren und den gesammten Betrag wieder zurück zu überweisen. Eine Stunde nach dieser Bitte, erhält X jedoch eine email von Y, dass der Artikel A soeben verpackt wurde und in kürze das Versandlager verlässt. X schreibt Y nochmals, mit der Bitte, das Paket, wenn noch möglich, aufzuhalten. Die ganze Kommunikation erfolgte per email. Wenn X nun das Paket einfach nicht annimmt, muss Y dann den gesammten Betrag inkl. Porto zurück überweisen? Danke schonmal für Antworten. Grüße, cub36 |
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| Wenn der Zugang der letzten nachricht nachgewiesen werden kann (dass muss der Absender machen), also zum Beispiel durch eine Antwort, kann der Käufer die Annahme des Pakets verweigern. Kann er das nicht nachweisen, kann er die Annahme zwar auch verweigern, müsste aber die Mehrkosten, die dem Verkäufer entstehen (und Annahme verweigert ist ziemlich teuer) eventuell ersetzen. Als Käufer würde ich dann das Paket annehmen und von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. |
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| Empfangsbestätigung nicht vorhanden und auf die email wurde auch nicht geantwortet. Ein wichtiger fakt ist noch, dass der Verkäufter A verschickt hat, obwohl Käufer und Verkäufer sich auf den Verkauf von Produkt B geeinigt hatten, oder etwa nicht? Ist es, denn billiger für den Käufer das Paket anzunehmen und es zurückzuschicken, wie wenn er es einfach nicht annimmt? |
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| Zitat:
Zitat:
Und man könnte jetzt sagen, der Käufer wusste doch gar nicht wirklich, welcher Artikel im Paket ist. Er hat zwar die Versandbestätigung für A bekommen - doch das kann ja auch ein EDV-Fehler gewesen sein, weil die Änderung der Bestellung noch nicht im System war ... Das ist zwar alles spekulativ, aber aus meiner Sicht war es einfach "überzogen", die Annahme zu verweigern. Zitat:
Und für den Käufer kann es garantiert billiger werden, denn im Falle eines Widerrufs könnte der Verkäufer die Rücksendekosten erstatten müssen. |
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| Vielen Dank erstmal. Also einfach wenn man dieses Paket bekommt annehmen und erst einmal schauen was drin ist. Wenn man den Inhalt, egal welches Produkt es ist, sowieso nicht möchte, sollte man es einfach am Tag darauf zurück schicken, oder sollte man zuerst den Verkäufer kontaktieren? Und würde es in diesem Fall einen Unterschied machen, ob man nun das gewünschte oder das nicht gewünschte Paket erhält (Wobei es eigentlich unmöglich das gewünschte sein kann, wenn dieses nicht auf Lager ist)? |
| Tags: artikel, internetshop, stornierten, verschickt |
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