| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige A betreibt ein Internetforum, das auf angemieteten Webspace eines deutschen Providers "liegt". B ist eine natürliche Person. Wie abzusehen ist bei Foren mit so brisanten Inhalten wie Kaninchenzucht oder gewaltprovozierenden Möglichkeiten wie Briefmarken sammeln ... gibt es Ärger und - B wird aus dem Forum geschmissen. Variante eins: A hat keinen juristischen Grund, aber genug Ärger mit B gehabt. - B lässt nicht locker, registriert sich neu unter "falschen" Nickname, anderer e- Mail- Adresse und anderer IP- Adresse. B macht lustig weiter den Ärger, für den er herausgeflogen ist. An Schreibstil und Inhalten ist er deutlich zu erkennen. Liegt hier der Strafbestand des Hausfriedensbruchs vor? Und reicht es in solchen Fällen, einfach bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten? Variante zwei Wie ist es, wenn B berechtigte Zweifel hat, dass A ohne üble Nachrede auskommt. Er loggt sich still unter einem anderen Nickname, mit anderer e- Mail- Adresse und unter anderer IP- Adresse ein. Er postet nie, liest aber aufmerksam mit. - An wen muss sich B wenden, wenn A tatsächlich persönliche Daten von B veröffentlicht oder üble Nachrede verbreitet und/ oder duldet? - Und nachdem die Sache ihren Lauf genommen hat ... liegt im stillen Mitlesen immer noch ein Hausfriedensbruch vor? - Oder wäre es besser, sich die betreffenden Sachen von jemand dritten wie C ausdrucken zu lassen? Freue mich auf Eure Antworten! |
| |||
| Also ein Bann in einem Forum kann man als sog. virtuelles Hausverbot sehen. Widersetzt sich die gebannte Person diesem Verbot, kann entsprechend vorgegangen werden. Via Suchfunktion finden sich bereits weitere Threats zu diesem Thema, welche beide Fragen beantworten dürften. (link zur Sufu siehe Signatur)
__________________ hier klicken für die Forensuche [SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE] |
| |||
| @ Styx Danke für die Antwort. Leider habe ich wohl die falschen Stichworte in der Forensuche bemüht ... nach wie vor: "Ihre Suchanfrage erzielte keine Treffer. Bitte versuchen Sie es mit anderen Suchbegriffen." Ich würde mich über entsprechende Links freuen! |
| Tags: forenrecht, hausfriedensbruch forum, virtuelles hausverbot |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Prominame als nickname in Foren | karin72 | Urheberrecht | 4 | 19.05.2008 23:23 |
| Nickname zufällig Firmenname | biomatrix | Sonstiges zum Onlinerecht | 2 | 21.04.2008 16:52 |
| Was versteht man unter markenrechtlichen Kontext unter "Klassen" | Sereda | Sonstiges zum Onlinerecht | 3 | 21.11.2007 12:35 |
| mal wieder was zum impressum | Unregistriert | Sonstiges zum Onlinerecht | 3 | 18.06.2007 15:44 |
| Domainbetreiber hat sich unter falschem Namen angemeldet | Anonymous | Domain-Recht | 1 | 24.05.2005 08:39 |
| |