Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Sonstiges zum Onlinerecht

Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 18.03.2008, 23:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.03.2008
Beiträge: 4
Standard Gameserver Kündigung


Anzeige
Guten Abend,

ich habe eine Frage. Wenn eine Person einen Gameserver bei einem Hoster mietet und diesen kündigen will, aber der Hoster dieses Kündigungsschreiben ignoriert was kann diese Person tuen. Die Kündigung wurde schriftlich per Post zugestellt und das Schreiben wurde von dem Kunden unterschrieben.Was kann diese Person jetzt machen? Und ist der Vertrag gültig wenn diese Person minderjährig ist, und die AGB´s ausdrücklich daraufhinweisen das die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten vorliegen muss, diese aber bei dem Vertragsabschluss nicht angefordert wurde?

Danke schonmal im vorraus

Mit freundlichen Grüßen Thek
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 19.03.2008, 10:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Gameserver Kündigung

Die Kündigung muss nachweisbar zugegangen sein. Per Post reicht da normalerweise nicht, per Einschreiben (wenn nicht sogar Einschreiben-Rückschein) ist erforderlich, um den Zugang nachzuweisen. Behaupten, dass es "ignoriert" wird kann man nur, wenn man den Zugang der Kündigung auch nachweisen kann.

Zur Wirksamkeit bei Minderjährigen: Wenn die Eltern nicht widersprechen bleibt der Vertrag schwebend wirksam und ist nicht automatisch nichtig. Erst wenn die Eltern widersprechen wird der Vertrag nichtig.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 19.03.2008, 18:49
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Gameserver Kündigung

Oder, wenn der Anbieter den Nachweis der Einwilligung einfordert, diese aber nicht innerhalb von 14 Tagen erbracht wird, (streber ich hier richtig?)
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 19.03.2008, 21:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Gameserver Kündigung

Zitat:
Zitat von Elradon Beitrag anzeigen
Oder, wenn der Anbieter den Nachweis der Einwilligung einfordert, diese aber nicht innerhalb von 14 Tagen erbracht wird, (streber ich hier richtig?)
Hast recht, 1, setzen
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kündigung vom Provider Unregistriert Sonstiges zum Onlinerecht 2 13.10.2010 13:26
Kündigung bei Freenet Buffy1966 Sonstiges zum Onlinerecht 3 04.11.2009 14:02
GameServer vs. JMStV BlueBox Verantwortlichkeit für Inhalte 16 23.10.2007 17:36
"Free Gameserver Hoster" Was ist zu beachten? Gerd007 Sonstiges zum Onlinerecht 8 26.07.2007 15:31



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:57 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46