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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Wenn man einen gameserver kauft und man hat schon alles. Aber der hoster hat kein vertrag von mir aber dem ist das egal also man hat den server trodem und zahlt. Kann man jetzt einfach nich mehr zahlen. Oder kann der mir was anhaben gesetztlich? Weil er hat ja kein Vertrag von demjenigen. Tut mir leit wenn das komisch klingt aber ich find das etwas seltsam mit dem "Wenn man..." Mfg Philipp |
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| Also ein Vertrag besteht auch so, schließlich haben sich beide Parteien über eine bestimmte Sache geeinigt. Also liegen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor. A möchte einen Gameserver betreiben und B bietet ihm die Plattform dazu an gegen ein entsprechendes Entgeld. A willigt ein indem er das Angebot des B annimmt und regelmäßig den geforderten Betrag bezahlt. Somit liegt ein Vertrag vor, das dieser nicht schriftlich erfolgt ist für beide Seiten von Nachteil, aber dennoch sollte A hier schriftlich kündigen. Denn B könnte aus den regelmäßigen Zahlungen des A nachweisen das ein Vertragsverhältnis bestanden hat. Wenn A die Zahlungen einfach so einstellt, könnte B ggf. mahnen, da dieser weiterhin seine Leistung anbietet und diese von A genutzt werden könnte.
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| Tags: gameserver |
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