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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige man stelle sich folgende Situation vor: Es gibt zwei Familien, die beide Mustermann heißen. Eine von denen gehört die Domain mustermann.de, die bereits 2001 registriert wurde. Die andere Familie war zu spät und hat sich deshalb 2002 mustermann.com registriert. 2006 hat Herr Mustermann (mit der Domain mustermann.com) ein Gewerbe angemeldet. Er tritt seit dem auf seiner Website mustermann.com als "Mustermann New Media" auf und schreibt seine Rechnungen unter diesem Namen. Nun hat er natürlich Interesse an der Domain mustermann.de, die die andere Familie Mustermann ausschließlich privat für Familienfotos nutzt. Welche Strategie bietet sich an, um an diese Domain zu kommen? Besteht ein rechtlicher Anspruch oder sollte besser versucht werden, die Domain käuflich zu erwerben? Was für ein Preis wäre ggf. als Verhandlungsbasis angemessen? Vielen Dank im Voraus! Konqi |
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| Also ich persönlich würde hier die käufliche Variante vorziehen; unabhängig davon, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, scheint mir das die sauberste zu sein. Verhandlungsbasis würde ich sehen, wie viel Umsatz über die neue Domain für das Unternehmen dazugewonnen werden würde. Ansonsten sei noch erwähnt, dass wahrscheinlich lediglich erwirkt werden kann, dass die Domain nicht genutzt wird. Das heißt nicht zwangsläufig, dass Mustermann New Media die Domain auch für sich nutzen kann. |
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| Zitat:
Somit besteht kein Unterlassungsanspruch und erst recht kein irgendwie gearteter Herausgabeanspruch. Zitat:
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| Vielen Dank für die schnellen Reaktionen! Zitat:
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| Zitat:
Und zu dem Urteil, dass ich meine: http://www.123recht.net/article.asp?a=28684 Hier geht es zwar hauptsächlich darum, das Werbung nicht gleich kommerziell ist, aber wenn man zwischen den Zeilen liest erkennt man, dass bestenfalls ein Anspruch bestanden hätte, wenn die Domaine gewerblich genutzt worden wäre und ein Wettbewerb zwischen den Seiten bestanden hätte. |
| Tags: domain, familienname, rechtlicher anspruch |
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