Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Domain-Recht

Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 21.03.2008, 15:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.03.2008
Beiträge: 3
Frage Gleichlautender Familienname: Wie Domain übernehmen?


Anzeige
Hallo,

man stelle sich folgende Situation vor:

Es gibt zwei Familien, die beide Mustermann heißen. Eine von denen gehört die Domain mustermann.de, die bereits 2001 registriert wurde. Die andere Familie war zu spät und hat sich deshalb 2002 mustermann.com registriert.

2006 hat Herr Mustermann (mit der Domain mustermann.com) ein Gewerbe angemeldet. Er tritt seit dem auf seiner Website mustermann.com als "Mustermann New Media" auf und schreibt seine Rechnungen unter diesem Namen.

Nun hat er natürlich Interesse an der Domain mustermann.de, die die andere Familie Mustermann ausschließlich privat für Familienfotos nutzt.

Welche Strategie bietet sich an, um an diese Domain zu kommen? Besteht ein rechtlicher Anspruch oder sollte besser versucht werden, die Domain käuflich zu erwerben? Was für ein Preis wäre ggf. als Verhandlungsbasis angemessen?

Vielen Dank im Voraus!

Konqi
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 21.03.2008, 15:39
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Gleichlautender Familienname: Wie Domain übernehmen?

Also ich persönlich würde hier die käufliche Variante vorziehen; unabhängig davon, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, scheint mir das die sauberste zu sein.
Verhandlungsbasis würde ich sehen, wie viel Umsatz über die neue Domain für das Unternehmen dazugewonnen werden würde.

Ansonsten sei noch erwähnt, dass wahrscheinlich lediglich erwirkt werden kann, dass die Domain nicht genutzt wird. Das heißt nicht zwangsläufig, dass Mustermann New Media die Domain auch für sich nutzen kann.
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 21.03.2008, 15:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Gleichlautender Familienname: Wie Domain übernehmen?

Zitat:
Besteht ein rechtlicher Anspruch
Nein. Aus gewerblichen Namensrecht lässt sich nur ein Unterlassungsanspruch ableiten, wenn das gewerbliche Namensrecht verletzt ist. Durch eine private Nutzung ist das nicht gegeben (da gab es erst ein Urteil zu).
Somit besteht kein Unterlassungsanspruch und erst recht kein irgendwie gearteter Herausgabeanspruch.
Zitat:
oder sollte besser versucht werden, die Domain käuflich zu erwerben? Was für ein Preis wäre ggf. als Verhandlungsbasis angemessen?
Das wäre aus meiner Sicht der einzig mögliche Weg. Und der Preis der Domaine bestimmt sich nach dem Marktwert. Sicherlich kann man da auch den möglichen Umsatz einbeziehen. Der ist ausschließlich Verhandlungssache und dürfte sich von 1 € bis mehrere Millionen bewegen Es geht ja auch nicht darum, die Domaine zu "kaufen", denn mit der Bezahlung erwirkt man noch lange kein Eigentum (das wäre bei einem Kauf aber erforderlich), es geht mit dem Geld lediglich darum, die andere Seite zu bewegen, einem Besitzerwechsel zuzustimmen.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 22.03.2008, 13:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.03.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Gleichlautender Familienname: Wie Domain übernehmen?

Vielen Dank für die schnellen Reaktionen!

Zitat:
Nein. Aus gewerblichen Namensrecht lässt sich nur ein Unterlassungsanspruch ableiten, wenn das gewerbliche Namensrecht verletzt ist. Durch eine private Nutzung ist das nicht gegeben (da gab es erst ein Urteil zu).
Somit besteht kein Unterlassungsanspruch und erst recht kein irgendwie gearteter Herausgabeanspruch.
Würde sich etwas ändern, wenn Herr Mustermann (mit Domain mustermann.com) den Namen "Mustermann" als Marke anmelden würde?
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 22.03.2008, 13:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Gleichlautender Familienname: Wie Domain übernehmen?

Zitat:
Würde sich etwas ändern, wenn Herr Mustermann (mit Domain mustermann.com) den Namen "Mustermann" als Marke anmelden würde?
Nein. Denn das gewerbliche Namensrecht ist mit dem Markenrecht (weitgtehend) identisch (zuminsest ist es im selben Gesetz geregelt).

Und zu dem Urteil, dass ich meine:
http://www.123recht.net/article.asp?a=28684
Hier geht es zwar hauptsächlich darum, das Werbung nicht gleich kommerziell ist, aber wenn man zwischen den Zeilen liest erkennt man, dass bestenfalls ein Anspruch bestanden hätte, wenn die Domaine gewerblich genutzt worden wäre und ein Wettbewerb zwischen den Seiten bestanden hätte.
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: , ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Gleicher Familienname aber nur eine verfügbare de-Domain mustard Domain-Recht 7 14.08.2008 16:29
Familienname als Domain registriert - Vermarktung von E-Mailadressen RobH Domain-Recht 3 14.08.2008 15:46
Familienname als Landes- und .com Domain mafussen Domain-Recht 2 19.03.2008 10:40
Domain und Familienname maximuss Domain-Recht 1 06.02.2008 11:17



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:04 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46