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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Folgender Sachverhalt: Y (weiblich, 21, einwandfreies Führungszeugnis) hat über eBay ihren World of Warcraft Spieleaccount für 450 Euro verkauft. Der Käufer hat bezahlt und Y hat die Daten, die zum Spielen notwenig sind über E-Mail versandt. Kurz darauf wurde reklamiert, dass die Daten nicht funktionieren würden und es wurde mit einer Anzeige gedroht. Das ganze hat Ende Dezember stattgefunden. Heute hat Y einen Brief von der örtlichen Polizei erhalten, in dem sie vorgeladen wurde wegen der Ermittlungssache wegen Betrug. Die Vorladung ist für Dienstag. Y ist sich keiner Schuld bewusst, würde aber, bevor es Probleme gibt, das Geld auch zurück zahlen. Wie läuft so eine Anhörung ab und was soll Y aussagen. Was hat Y im schlimmsten Fall zu befürchten? |
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| Wie der Name schon sagt, man wird angehört. Soll heißen, man darf seine Sicht der Dinge schildern. Was den Verkauf angeht, wurden denn wenigstens die Email des Accounts, Account-Name, Account-Passwort, Passwortfrage (bei vergessenem Passwort) und die Bankverbindung womit der Account bezahlt wurde mit dazugegeben? Evtl. auch der CD-KEY, der ist zwar wertlos, aber für die Installation noch brauchbar. Und nur so nebenbei, der Verkauf von Gegenständen aus WoW ist nicht erlaubt, da man überhaupt kein Eigentum an diesen erworben hat, das liegt nämlich bei Blizzard.
__________________ hier klicken für die Forensuche Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung |
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Die kompletten Accountdaten wurden versandt, mit allem drum und dran. Y hat lediglich die aufgebrachte Zeit verkauft, die es sie gekostet hat, das zu erspielen. Was hat Y denn im schlimmsten Falle zu befürchten und was soll sie am besten aussagen? Edit: Muss die Polizei schon etwas "in der Hand" haben bevor sie einen vorladen darf? Und sind E-Mails überhaupt rechtlich von Belang? Wie wollen die nachweisen, dass Y die Daten nicht versandt hat? Bei wem liegt die Beweislast? Geändert von Diane21 (22.03.2008 um 14:06 Uhr). |
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| Die Daten hat Y nicht mehr und die E-Mail, in der die Daten versandt wurden, hat sie auch nicht mehr, da es schon lange her war und sie dachte die Transaktion wäre abgeschlossen! Muss Y sich jetzt auf ein Verfahren gefasst machen? Was erwartet sie im schlimmsten Fall? E-Mails kann man doch auch fälschen. Sind die vor Gericht genauso verwendbar wie ein Brief? Berufen die sich dann auf IP-Adressen? Wie will der Erstatter der Anzeige denn beweisen, dass die Daten nicht funktioniert haben? Das muss er doch, oder nicht? Wenn er aussagt, er hat nie Daten bekommen? Habt Y dann automatisch verloren? Welche Chancen habt Y. Danke im Voraus und danke für die tolle und hilfreiche Antwort. Y hatte nie mit der Polizei zu tun :-( |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| WoW Account Verkauf-Käufer Rechte? - inWoW Forum | This thread | Refback | 01.02.2010 17:11 | |
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