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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 22.03.2008, 13:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.03.2008
Beiträge: 13
Unglücklich Strafanzeige wegen Betruges erhalten


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Folgender Sachverhalt:

Y (weiblich, 21, einwandfreies Führungszeugnis) hat über eBay ihren World of Warcraft Spieleaccount für 450 Euro verkauft. Der Käufer hat bezahlt und Y hat die Daten, die zum Spielen notwenig sind über E-Mail versandt. Kurz darauf wurde reklamiert, dass die Daten nicht funktionieren würden und es wurde mit einer Anzeige gedroht. Das ganze hat Ende Dezember stattgefunden.

Heute hat Y einen Brief von der örtlichen Polizei erhalten, in dem sie vorgeladen wurde wegen der Ermittlungssache wegen Betrug. Die Vorladung ist für Dienstag.

Y ist sich keiner Schuld bewusst, würde aber, bevor es Probleme gibt, das Geld auch zurück zahlen.
Wie läuft so eine Anhörung ab und was soll Y aussagen. Was hat Y im schlimmsten Fall zu befürchten?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.03.2008, 13:54
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 2.281
Standard AW: Strafanzeige wegen Betruges erhalten


Wie der Name schon sagt, man wird angehört. Soll heißen, man darf seine Sicht der Dinge schildern.
Was den Verkauf angeht, wurden denn wenigstens die Email des Accounts, Account-Name, Account-Passwort, Passwortfrage (bei vergessenem Passwort) und die Bankverbindung womit der Account bezahlt wurde mit dazugegeben? Evtl. auch der CD-KEY, der ist zwar wertlos, aber für die Installation noch brauchbar.


Und nur so nebenbei, der Verkauf von Gegenständen aus WoW ist nicht erlaubt, da man überhaupt kein Eigentum an diesen erworben hat, das liegt nämlich bei Blizzard.
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung
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  #3 (permalink)  
Alt 22.03.2008, 14:03
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Registriert seit: 22.03.2008
Beiträge: 13
Standard AW: Strafanzeige wegen Betruges erhalten


Zitat:
Zitat von Styx Beitrag anzeigen
Wie der Name schon sagt, man wird angehört. Soll heißen, man darf seine Sicht der Dinge schildern.
Was den Verkauf angeht, wurden denn wenigstens die Email des Accounts, Account-Name, Account-Passwort, Passwortfrage (bei vergessenem Passwort) und die Bankverbindung womit der Account bezahlt wurde mit dazugegeben? Evtl. auch der CD-KEY, der ist zwar wertlos, aber für die Installation noch brauchbar.


Und nur so nebenbei, der Verkauf von Gegenständen aus WoW ist nicht erlaubt, da man überhaupt kein Eigentum an diesen erworben hat, das liegt nämlich bei Blizzard.
Hallo, danke für die schnelle Antwort.
Die kompletten Accountdaten wurden versandt, mit allem drum und dran. Y hat lediglich die aufgebrachte Zeit verkauft, die es sie gekostet hat, das zu erspielen.

Was hat Y denn im schlimmsten Falle zu befürchten und was soll sie am besten aussagen?

Edit: Muss die Polizei schon etwas "in der Hand" haben bevor sie einen vorladen darf? Und sind E-Mails überhaupt rechtlich von Belang? Wie wollen die nachweisen, dass Y die Daten nicht versandt hat? Bei wem liegt die Beweislast?

Geändert von Diane21 (22.03.2008 um 14:06 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 22.03.2008, 14:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Strafanzeige wegen Betruges erhalten


Zitat:
Muss die Polizei schon etwas "in der Hand" haben bevor sie einen vorladen darf?
Zumindest eine Anzeige müssen sie haben. Mehr interessiert die am Anfang nicht. Deswegen ja die Anhörung.
Zitat:
Und sind E-Mails überhaupt rechtlich von Belang? Wie wollen die nachweisen, dass Y die Daten nicht versandt hat?
Brauchen die nicht. Y muss beweisen, dass sie versandt wurden.
Zitat:
Bei wem liegt die Beweislast?
Im Strafrecht (Betrug) müssen Beweise vorliegen, dass die Tat begangen wurde. Also Y braucht nur zu beweisen, dass die Daten versandt wurden und der Käufer sie bekommen hat. Wenn der Käufer moniert, dass die Daten nicht funktionieren, ist das ein Nachweis, dass er sie bekommen hat. Jetzt müsste Y noch nachweisen, dass sie richtig waren, das wird schwerer, aber nicht unmöglich.
Zitat:
würde aber, bevor es Probleme gibt, das Geld auch zurück zahlen.
Das würde im Falle der Anzeige aber nichts bringen. Denn "Geld" zurück ist zivilrecht, Anzeige Strafrecht. Zwei verschiedene Dinge. Der Käufer bekommt auch kein geld, sollte Y wegen Betrug verurteilt werden. Der Käufer muss die Rückzahlung noch zusätzlich zivilrechtlich geltend machen. Oder kurz gesagt: Würde Y bei der Anhöhrung durch den Willen, das Geld zurückzuzahlen, "Schuld" indirekt zugeben wäre das meiner Meinung nach nicht besonders schlau.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.03.2008, 15:10
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Registriert seit: 22.03.2008
Beiträge: 13
Standard AW: Strafanzeige wegen Betruges erhalten


Die Daten hat Y nicht mehr und die E-Mail, in der die Daten versandt wurden, hat sie auch nicht mehr, da es schon lange her war und sie dachte die Transaktion wäre abgeschlossen!
Muss Y sich jetzt auf ein Verfahren gefasst machen? Was erwartet sie im schlimmsten Fall?

E-Mails kann man doch auch fälschen. Sind die vor Gericht genauso verwendbar wie ein Brief? Berufen die sich dann auf IP-Adressen?

Wie will der Erstatter der Anzeige denn beweisen, dass die Daten nicht funktioniert haben? Das muss er doch, oder nicht? Wenn er aussagt, er hat nie Daten bekommen? Habt Y dann automatisch verloren? Welche Chancen habt Y.

Danke im Voraus und danke für die tolle und hilfreiche Antwort. Y hatte nie mit der Polizei zu tun :-(
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