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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Zum 1.4.2008 soll die neue Musterwiderrufsbelehrung in Kraft treten, nachzulesen z.B. auf http://www.shopbetreiber-blog.de/200...2008-in-kraft/ oder http://www.lampmann-behn.de/lbr/ents...erecht/235/5/1 Beim Durchlesen der neuen Fassung stellen sich mir folgende Fragen: a) Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform... Was bedeutet hier Textform? Reicht die Anzeige auf dem Bildschirm aus oder bedeutet das in Papierform? b) Wie sieht es mit speziell nach Kundenwunsch angefertigten Waren aus? Kann man diese vom Rückgaberecht ausschließen? |
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| http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/202.html a) Textform Zitat:
b) Das Muster ändert nichts am Gesetz. Und da ist eindeutig festgeleget: Zitat:
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| Zitat:
Würde ein Bestätigungsbutton wie der folgende Sinn machen? "Ich bestätige hiermit, die AGBs ausgedruckt und gelesen zu haben?" Ansonsten würde ich als einzigen Weg die Zusendung der AGBs per Mail mit einem Bestätigungslink sehen. |
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| Auch die Textform ist nicht neu. Das gab es schon immer. Die steht nämlich auch im Gesetz Zitat:
Und bei den meisten Shops wird die Widerrufsbelehrung mit der erforderlichen Bestätigung der Bestellung mitgesandt. Was das PDF angeht, um eine Email zu lesen braucht man auch ein Programm Der Käufer muss meiner Meinung nach nur die Möglichkeit haben, den Text "zur dauerhaften Wiedergabe" zu bekommen. Auch ist das Ganze einfach durch zusätzliches Beilegen der Widerrufsbelehrung zur Ware zu lösen. |
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| Zitat:
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| Tags: agb, widerruf, widerrufsbelehrung |
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